Wirtschaftlich nicht mehr zu verantwortbare Kapazitäten müssen aus dem Markt ausscheiden
„Mit den Luftverkehrsleitlinien der EU von 2014 wurde den Regionalflughäfen eine großzügige Anpassungsfrist von 10 Jahren gewährt, um ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit auch ohne staatliche Beihilfen zu beweisen. Das ist ihnen eher mäßig gelungen. Die jetzt von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Verlängerung um bis zu drei Jahre lehnen wir entschieden ab“, sagt der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF), Carl Ahlgrimm.
Auf Initiative der EU-Kommission soll das Ende der Übergangsfrist für die staatlichen Betriebsbeihilfen wirtschaftlich schwacher Regionalflughäfen von 2024 bis 2027 verlängert werden. „Nur mit einer nachhaltigen Reduzierung des Luftverkehrs ist der Klimaschutz im System zu gewährleisten. Hierzu zählt insbesondere auch der Abbau von Subventionen, die Fehlanreize zum klimaschädlichen Verhalten geben“, ergänzt Ahlgrimm.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) stellt mit ihrer Stellungnahme gegen die Initiative zur Verlängerung der Betriebsbeihilfen fest, dass die bestehenden Kapazitäten in der Luftfahrtbranche insgesamt aktuell übernutzt werden. Dieses gäbe nun den Flughäfen die Chance ihre Flughafenentgelte auf ein kostendeckendes Niveau anzuheben. „Ist dieses nicht gewollt oder durchsetzbar, müssen diese wirtschaftlich nicht mehr zu verantwortbaren Kapazitäten aus dem Markt ausscheiden“, resümiert Ahlgrimm.
Die vollständige Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) ist hier verlinkt:
https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/13428-Luftverkehrsleitlinien-Verlangerung-von-Betriebsbeihilfen-fur-Regionalflughafen-Reaktion-auf-COVID-19-/F3325796_de