Carl Ahlgrimm bleibt Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF)

Die Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat am 1. Juli in Frankfurt/Main den 65-jährigen Diplom-Verwaltungswirt Carl Ahlgrimm aus Ludwigsfelde einstimmig als Präsidenten bestätigt. Ahlgrimm ist seit 2019 Präsident der Bundesvereinigung. Von 2002 bis 2018 war Ahlgrimm Bürgermeister der vom Flughafen BER betroffenen Gemeinde Großbeeren (Brandenburg) und hat in seiner Amtszeit maßgeblich im Dialogforum Airport Berlin-Brandenburg als stellvertretender Moderator und Leiter der Arbeitsgruppe Interessenausgleich mitgewirkt. Zeitweise war Ahlgrimm als Vertreter der BVF auch Vorsitzender der Fluglärmkommission.

Die Vizepräsidenten Dr. Berthold Fuld aus Bad Homburg und Helmar Pless aus Essen wurden in ihren Ämtern bestätigt. Zum weiteren Vizepräsidenten wurde Werner Kindsmüller aus Kaarst gewählt. Kindsmüller folgt auf Rainer Teschner-Steinhardt aus Berlin, der in den erweiterten Vorstand wechselt. Zum Pressesprecher wurde Martin Mosel aus Hamburg gewählt, der Ina Hauck aus Frankfurt/Main nachfolgt. Auch Ina Hauck ist in den erweiterten Vorstand gewechselt. Die Bremerin Christine Jäckel wurde als Schatzmeisterin wiedergewählt.

Als Beisitzer bestätigt wurden Wolfgang Born aus Braunschweig, der Kölner Wolfgang HoffmannKlaus Rehnig aus Frankfurt/Main sowie Wolfgang Schwämmlein aus Mainz. Neu in den erweiterten Vorstand gewählt wurden Joy Henselaus Wiesbaden, Ina Hauck aus Frankfurt/Main, Rainer Teschner-Steinhardt aus Berlin, der Dortmunder Mario KrügerProf. Dr. Oswald Rottmann sowie Dr. Reinhard Kendlbacher, beide aus Freising.

Carl Ahlgrimm zu seiner Wiederwahl: „Mit dem Ende der Beschränkungen des Luftverkehrs während der Corona-Pandemie, offenbaren sich mit großer Vehemenz die bestehenden Probleme. Während der Luftverkehr versucht auf den Wachstumspfad der Jahre bis 2019 zurückzukehren, verschlechtert sich die Lage der von Fluglärm Betroffenen deutlich. Insbesondere die systematische Missachtung der bestehenden Regeln zum Schutz der Bevölkerung vor vermeidbaren Fluglärm in der Zeit der gesetzlichen Nachtruhe bereitet uns große Sorgen. An den meisten Flughafenstandorten übertrifft bereits heute die Belastung durch Fluglärm in der regulären Nachtzeit das Niveau von 2019 zum Teil deutlich. Doch die Bundesregierung sorgt sich mehr um verlorene Koffer und lange Warteschlangen der Reisenden in den Flughäfen und verliert dabei den gesetzlich verankerten Fluglärmschutz völlig aus den Augen. Noch ist die Chance für eine echte ökologische Transformation im Luftverkehr nicht verpasst. Die Bundesvereinigung wird sich auch weiterhin konsequent für den Lärmschutz einsetzen und dabei das Nachtflugverbot besonders im Fokus behalten. Echte Entlastungen zum Schutz von Mensch, Klima und Umwelt sind nur mit einer deutlichen Reduzierung der Flugbewegungen möglich. Nur so kann der gesundheitsschädigende Fluglärm und die Belastungen durch Fein- und Ultrastaub reduziert werden. Aktiver und passiver Lärmschutz allein lösen das Problem nicht mehr.“

Ahlgrimm betont die gesetzliche Verankerung der Bundesvereinigung im Fluglärmschutz und erwartet von den Akteuren in Politik und Luftverkehrswirtschaft sowie von den Vertretern der Umwelt- und Verkehrsministerien in Bund und Ländern einen zielführenden Dialog, um den Belangen des Lärm- und Klimaschutzes im Luftverkehr gerade jetzt größeres Gehör zu verschaffen. 

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