Wie werde ich Mitglied bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.?
Mitglied können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.) werden.
Bitte versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen Gegebenheiten (und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der Satzung). Den Antrag senden Sie bitte per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle der BVF (E-Mail: geschaeftsstelle@fluglaerm.de).
Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und Personenvereinigungen.