Mitglied werden & spenden

Wie werde ich Mitglied bei der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.?

Mitglied können Personen und Personenvereinigungen (Vereine, Gemeinden und andere Körperschaften, Schutzvereinigungen etc.) werden.

Bitte versehen Sie Ihren Aufnahmeantrag mit einer Begründung einschließlich einer ausführlichen Schilderung der örtlichen Gegebenheiten (und bei Schutzvereinigungen eine Kopie der Satzung). Den Antrag senden Sie bitte per E-Mail oder per Post an die Geschäftsstelle der BVF (E-Mail: geschaeftsstelle@fluglaerm.de).

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Stimmberechtigt sind nur juristische Personen und Personenvereinigungen.

Bitte füllen Sie alle mit einem *) gekennzeichneten Eingabefelder aus.


    Einwilligung für die Veröffentlichung von Mitgliederdaten im Internet
    Der Vorstand der BVF weist darauf hin, dass die im Internet veröffentlichten personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Veröffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegenüber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen. Diese Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Aufnahme als Mitglied der BVF. Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der BVF verwiesen.

    Ich willige ein, dass die BVF folgende Daten unter der Rubrik Mitglieder des BVF-Internetauftritts veröffentlichen darf:

    Titel, Vorname, Name der oben stehenden Kontaktperson des Vereins:

    Oben stehende Kontakt-E-Mail-Adresse des Vereins:

    Oben stehende Telefon und Faxnummer des Vereins:

    Um das Formular vor missbräuchlicher Nutzung zu schützen, lösen Sie bitte die folgende Aufgabe:

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    Ihre Spenden machen uns stark

    Spendenkonto
    Commerzbank Düsseldorf
    IBAN: DE83 3004 0000 0855 0030 00
    BIC: COBADEFFXXX

    Die BVF ist als gemeinnütziger Verein anerkannt (Finanzamt Luckenwalde, St.-Nr.: 050/142/02961). Der Freistellungsbescheid für die Jahre 2020 bis 2022 wurde vom Finanzamt Luckenwalde am 30.11.2023 erteilt.

    Mit Bescheid vom 15.02.2008 erteilte das Umweltbundesamt der BVF die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) gem, § 3 UmwRG.