Das Problem der nervigen Hobby- und Freizeitflugzeuge

Fluglärm, hervorgerufen von meist kleineren Maschinen außerhalb des Linien- und Charterverkehrs (und als „allgemeine Luftfahrt“ bezeichnet), stellt für die Lärmbetroffenen oft eine besondere Herausforderung dar. Schließlich fliegen diese Maschinen nach Sicht, und sie müssen sich nicht immer an vorgegebene Streckenführungen halten.

Zudem fliegen und stören sie oft zu Zeiten, in denen man als Lärmbetroffener ein besonderes Ruhebedürfnis hat, nämlich an Wochenenden, an Sonn- und Feiertagen, in den Mittags- und Abendstunden. Hier eine Auswahl der Aktivitäten:
Platzrunden von Flugschulen oder zum Erhalt der Lizenz

  • Segelschleppflüge
  • Fallschirmspringermaschinen
  • Rundflüge (Sight-Seeing)
  • Erprobungsflüge
  • Kunstflüge

Bei genauerer Betrachtung dieser Aufzählung erkennt man, dass es sich um „standorttreue“ Flüge handelt, d.h., ein und derselbe Flieger wiederholt seine Flugmanöver und stört deshalb auch fortlaufend. Bei dieser Problematik geht es also nicht unbedingt um viele Flugzeuge, sondern oft reichen einzelne Flieger, den betroffenen Bürgern ein ganzes Wochenende zu „verlärmen“.

Welche Aktivitäten und Sachverhalte tragen maßgeblich zur Lärmbelastung bei?

  • Aufgrund fehlender Kontrollinstanzen an vielen Flugplätzen gibt es keine Flugverlaufskontrolle
  • Platzrunden werden einerseits oftmals nicht eingehalten, andererseits ist das Überfliegen von Siedlungen bzw. Ortschaften nicht oder äußerst schwer nachzuweisen (s. Pkt 3. des Forderungskataloges am Ende dieser Abhandlung).
  • Ebenso ist die Nichteinhaltung der Mindesthöhen (300 m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 600 m über Städten und Menschenansammlungen, 150 m sonst; außer, soweit bei Start und Landung notwendig) ein wesentlicher Grund für erhöhte Lärmbelastung.
  • Es gibt, anders als an Verkehrsflughäfen (Lärmschutzkommission) , keine vorgeschriebenen Gremien, in denen der Lärm problematisiert wird.

Leider sind im Einflussbereich eines Landeplatzes auch immer nur eine begrenzte Anzahl von Lärmbetroffenen vorhanden, sodass sich gegenüber der fliegenden Lobby, die bundesweit bestens organisiert ist, immer ein Gefühl der Machtlosigkeit einschleicht.

Standardrezepte, solchen Fluglärm zu reduzieren oder gar zu unterbinden, gibt es nicht. Es gibt in der Fliegerei so etwas wie den § 1 im Straßenverkehr, welcher nämlich das unnötige Überfliegen bewohnter Gebiete und damit unnötigen Lärm untersagt, aber um im konkreten Fall einen Piloten einer nicht erlaubten Handlung zu überführen, ist sehr schwierig, wenn nicht unmöglich.

Dennoch gibt es einige Möglichkeiten, dem Lärm zu Leibe zu rücken. Und gleich dies sei an den Anfang gestellt. Allein das Gefühl, man tut etwas gegen den Lärm, kann ihn womöglich etwas erträglicher machen. Das geschieht natürlich auf der psychologisch emotionalen Ebene, denn auch Lärm wirkt nicht nur mit der Lautstärke, sondern eben auch psychologisch. Deshalb: Werden Sie aktiv, nur wie?

  • Suchen Sie Kontakt mit Gleichbetroffenen, z.B. Nachbarn, sprechen Sie Bekannte (oder auch Unbekannte) an, von denen Sie annehmen, dass auch sie betroffen sein könnten. Recherchieren Sie, ob es in Ihrem Umkreis schon Lärminitiativen gibt, versuchen Sie, Mitstreiter zu finden, schließen Sie sich zusammen und teilen Sie sich die Aufgabe, Wege zu finden, den Lärm zu mindern.
  • Suchen Sie den Kontakt zur örtlichen Zeitung, überzeugen Sie einen Lokalredakteur, einen Artikel über die Lärmsituation zu schreiben, oder versuchen Sie zumindest, einen entsprechenden Leserbrief unterzubringen.
  • Sprechen Sie örtliche Politiker an, schreiben Sie an die im Stadt- Gemeinde- oder Bezirksrat vorhandenen politischen Parteien, holen Sie sich Auskunft oder Rat bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung.
  • Oder wählen Sie den direkten Weg: Rufen Sie bei dem Flugplatzbetreiber an, oft gibt es Ansprechpersonen, die Lärmbeschwerden entgegennehmen, z.B. die Luftaufsicht des Flugplatzes. Auch Flugsportvereine und Privatflieger können Ziel Ihrer Anliegen und Beschwerden sein, bei entsprechend höflichem und sachlichen Auftritt kommt man durchaus ins Gespräch.
  • Ein weiterer Weg führt über die Genehmigungs/Aufsichtsbehörde des Flugplatzes. Erkundigen Sie sich, welche Behörde für die Genehmigung und Aufsicht über den Flugplatz zuständig ist. Fragen Sie sich zum zuständigen Sachbearbeiter durch, schildern Sie Ihre Probleme und stellen Sie ggfs. Fragen. Sie sollten zumindest Gehör finden.
  • Ein zusätzlicher Hinweis: Für Verkehrsflughäfen ist gesetzlich geregelt, dass eine sog. Lärmschutzkommission eingerichtet sein muss, ein Gremium, dass einige Male im Jahr tagt und Lärmprobleme diskutiert und ggf. Vorschläge zu deren Minderung macht. Sie wird von der zuständigen Behörde eingesetzt und setzt sich aus Nutzern, Behörden, kommunalen Vertretern und einem oder zwei Vertretern der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zusammen. Für untergeordnete Flugplätze gibt es eine solche Kommission nicht, versuchen Sie, auf freiwilliger Basis die Einrichtung eines solchen Gremiums zu erreichen, auch eine Gesprächsrunde zwischen Flugplatzbetreiber und Lärmbetroffenen ist denkbar. Ansprechpartner ist dazu also der Flugplatzbetreiber und/oder die Aufsichtsbehörde.
  • Generell: Machen Sie sich schlau! Lassen Sie sich die Genehmigung des Flugplatzes geben, fragen Sie nach festgelegten Platzrunden, fragen Sie nach sonstigen Regelungen oder Vereinbarungen für den Flugverkehr, z.B., ob die Landeplatzlärmschutzverordnung zur Anwendung kommt.

Die vorstehenden Ausführungen hören sich gut an, es wäre zu schön, wenn sie zumindest teilweise zum Erfolg führen würden. Leider ist das oft nicht so. Man erlebt Ablehnung, Abfuhren oder, wenn es gut kommt, wohlwollende Beschwichtigungen ohne Konsequenzen in Ihrem Sinne. Dennoch, manchmal ergibt sich irgendwo ein hoffnungsvoller Strohhalm, an dem man sich vielleicht ganz behutsam entlang hangeln kann.
Noch ein wichtiger Hinweis: Immer sachlich bleiben, auch wenn es schwerfällt. Fluglärm schafft bei Betroffenen Frust und Ärger, man fühlt sich ausgeliefert und vielleicht auch verschaukelt. Ärger und Emotionen lässt man allzu gerne an seinen „geg­nerischen“ Gesprächspartnern aus. Tuen Sie das bitte nicht. Lassen Sie Ihren Är­ger abklingen, bevor Sie irgendwo anrufen oder mit irgendwem sprechen. Schreiben Sie statt dessen alle Fakten auf, die Sie zum Flugzeug, zu Ort und Zeit sowie zur Art der Belästigung be­obach­ten konnten. Je sachlicher Sie Ihre Probleme vortragen, um so leichter werden Sie ernst genommen, und um so leichter wirken Sie überzeugend. Doch es gibt leider auch eine Vielzahl von Gründen, die Sie trotz aller Sachlichkeit und guter Begründung scheitern lassen:

  • Flieger haben oft eine gute Lobby und auch Einfluß. Diese Tatsache ist bei Geschäfts­fliegern naheliegend, zahlen Sie doch gute Steuern und schaffen Arbeitsplätze. Aber auch Hobby- und Freizeitflieger sind oft gut situiert, mit Politik und Wirtschaft gut vernetzt und haben dadurch einen „Heimvorteil“. Deswegen schlagen sich Politiker nicht so gern auf die Seite der spaßverderbenden Lärmbetroffenen, auch die örtliche Presse ist da aus selbigen Grund sehr vorsichtig, könnten doch Anzeigenkunden verprellt werden, und die Kommune ist oftmals am Flugplatz beteiligt. Jede Landung bringt Gebühren und ist eine Einnahme, meist, um das Defizit des Flugplatzes zu verringern. Ein Flugplatz ist für eine Kommune ein Aushängeschild, ein Prestigeobjekt, das Tor zur weiten Welt, und jeder Angriff gegen den Lärm wird für die Lobby als einen Angriff gegen den Flugplatz selbst gewertet.
  • Bei den Aufsichtsbehörden gibt es Mitarbeiter, die selber fliegen, man könnte deshalb leicht auf die Idee kommen, dass ihr Herz näher bei den Fliegern ist als bei den Beschwerdeführern. Zudem macht eine Lärmbeschwerde zusätzliche und auch unange­nehme Arbeit für die Sachbearbeiter. Das sollten Sie zumindest wissen, wenn Sie in einem entsprechenden Dialog sind.

Nun, wenn Sie der Mut jetzt immer noch nicht verlassen hat, etwas zu unternehmen, dann haben Sie gute Voraussetzungen, den von mir zuvor erwähnten hoffnungsvollen Strohhalm zu finden und Ihre Lärmsituation – zumindest etwas – zu verbessern, ggf. auch an der Seite der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, indem Sie mithelfen, eine überörtliche Lobby der Lärmbetroffenen aufzubauen.
Auch die Bundesvereinigung gegen Fluglärm macht sich Gedanken, das meist lokale Problem des Lärms der kleinen Flieger etwas grundsätzlicher anzugehen. Dazu gibt es einen Forderungskatalog, der im folgenden aufgelistet ist. Nur gemeinsam können wir eine starke Position gegen die Flieger­lobby aufbauen. Zum Wohle einer gesunden Umwelt.