Antworten der Parteien auf die Wahlprüfsteine der BVF zur NRW-Landtagswahl

Bundesvereinigung gegen Fluglärm: kommende Landesregierung muss Luftverkehrspolitik an den Klimaschutzzielen ausrichten

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF) hat die Positionen erfragt, die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP in der nächsten Wahlperiode des am 15. Mai 2022 zu wählenden NRW-Landtages im Bereich der Luftverkehrspolitik vertreten wollen.

Dazu erklärt Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm:

„Die kommende Landesregierung muss ihre Luftverkehrspolitik an den Klimaschutzzielen ausrichten. Fliegen ist die klimaschädlichste Fortbewegungsart. Treibstoff wird auch wegen des Ukraine-Krieges zu einem immer knapperen Gut. Durch regenerative Energieträger erzeugte synthetische Kraftstoffe oder Wasserstoff sind teuer und werden in den erforderlichen Mengen noch lange nicht zur Verfügung stehen. Nach der Corona-Krise darf der Luftverkehr daher nicht wieder auf den alten Wachstumspfad zurückkehren. Stattdessen müssen Kurzstreckenflüge auf die Bahn verlagert und Flüge generell vermieden werden. Weniger Luftverkehr ist auch die wirksamste Maßnahme gegen Fluglärm.“

Werner Kindsmüller, Mitglied des Bundesvorstandes der BVF ergänzt:

„Der mit massiven staatlichen Subventionen bereits vor der Corona-Pandemie und jetzt über diese Krise gerettete Luftverkehr muss seine Geschäftsgrundlagen neu ordnen, um der globalen Klimakrise begegnen zu können. Daher darf es in NRW keinen weiteren Ausbau von Kapazitäten an den Verkehrsflughäfen geben. Darüber hinaus muss endlich auch der Schutz der im Nahbereich von Flughäfen lebenden Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm und schädlichen Abgasen sowie Ultrafeinstaub auf eine solide Basis gestellt werden. Wir erwarten von der neuen Landesregierung Lärmminderungspläne für die Verkehrsflughäfen.“

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fordert von der neuen Landesregierung eine NRW-Luftverkehrskonzeption, die sich an den Nachhaltigkeitszielen ausrichtet. Neben einem Fahrplan zur Einhaltung der Minderungsziele des Klimaschutzgesetzes muss eine neue Luftverkehrskonzeption NRW 2030+ den besonderen Schutz der Nachtruhe an den Flughäfen und generell einen besseren Lärmschutz gewährleisten. Zur Reduktion von Schadstoffen des Luftverkehrs, insbesondere der Ultrafeinstaubbelastung, bedarf es eines regelmäßigen Monitorings an allen NRW-Flughäfen und einer Minderungsstrategie. Außerdem muss das Land einen klimaneutralen Flughafenbetrieb stärker fordern und fördern.

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