Am 12. Dezember 2015 haben sich 195 Vertragsparteien in Paris darauf verständigt, die Erd- erwärmung deutlich unter 2°C zu halten und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C zu begrenzen.
Zur Bewertung der seitdem unternommenen Schritte zur Erreichung der vereinbarten Ziele er- klärt der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Carl Ahlgrimm: „Leider müssen wir nach fünf Jahren feststellen, dass es in den meisten Staaten und Branchen am ent- schiedenen Willen fehlt, den Zielen von Paris konkrete Umsetzungsschritte folgen zu lassen. Das gilt auch für die Luftverkehrsbranche, die zwar nicht Hauptverursacher der C02- Emissio- nen ist, aber mit fünf Prozent einen bedeutsamen Anteil an klimaschädlichen Gasen aufweist.“ Der Corona-bedingte Rückgang des Luftverkehrs sollte zum Anlass für einen klimaverträgli- chen Umbau der Luftverkehrswirtschaft genommen werden. „In einer mobilen Welt wird es auch in Zukunft notwendig sein, dass Menschen fliegen. Allerdings sollte Flugverkehr überall dort vermieden werden, wo es vertretbare Alternativen gibt,“ so Ahlgrimm. Dies gelte für Kurzstreckenflüge. Deren Ziele seien heute annähernd so gut mit der Bahn erreichbar. Für alle anderen Flüge müsse gelten, dass der Luftverkehr die von ihm verursachten Kosten der Um- welt- und Gesundheitsbelastung selbst tragen müsse. Das bisherige Geschäftsmodell mit ruinö- sen Dumpingpreisen zu Lasten der Umwelt , der Beschäftigten und der Steuerzahler müsse überwunden werden.
Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm erneuert deshalb ihre Forderung, alle klimaschädli- chen Subventionen zu streichen. Nach einer Studie der Organisation werde der Luftverkehr jährlich mit mehr als 12 Milliarden € unterstützt, wovon Nichterhebung der Mineralölsteuer auf Kerosin den höchsten Anteil ausmache. „Diese klimaschädlichen Subventionen sind mit den Zielen von Paris nicht vereinbar,“ kritisiert die Organisation. Die Bundesregierung und die Europäische Union müssen diese Praxis beenden. Stattdessen müsse der Luftverkehr mit allen Klimaeffekten in das System der C02-Bepreisung einbezogen werden. Weitere Staatshilfen für Flughäfen und Airlines, wie sie von der Branche angesichts der Corona-Pandemie gefordert werden, sind mit den Klimazielen nicht vereinbar.
BVF
Carl Ahlgrimm