Die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg im Landesamt für Bauen und Verkehr Brandenburg hat für die Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld / BER die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Inbetriebnahme des BER per Folienvortrag zusammengestellt und per Umlauf an die Fluglärmkommission Berlin-Schönefeld bekannt gegeben. Daraus werden übersichtlich die einzelnen Schritte deutlich, die zur Inbetriebnahme notwendig sind und waren.
Auch der Flughafenbetreiber, die FBB hat dazu die Fluglärmmessungen am internationalen Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg BER in einem Beitrag erläutert.
Hier exklusiv für die interessierte Öffentlichkeit einsehbar.