Das aktuelle Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) wurde 2007 in Kraft gesetzt – eine Evaluierung des Geetzes sollte zehn Jahre später erfolgen. Nunmehr hat das federführende Bundesumweltministerium einen Entwurf für einen Bericht der Bundesregierung an den Bundestag im Rahmen dieser Evaluierung vorgelegt. Dieser ist am 10.4.2018 den Umwelt- und Luftverkehrsverbänden für die Erarbeitung von Stellungnahmen zugegangen. Danach wird er in die interministerielle Abstimmung gehen, bevor der Bundestag dann über eine Novellierung beschließt.
Vorgeschlagen wird in dem Entwurf u. a., dass die Grenzwerte für die Einrichtung von passivem Schallschutz durchgehend um 2 dB gesenkt werden sollen. Nach der erneuten Brechnung der Lärmschutzzonen soll der daraus resultierende passive Schallschutz schneller umsetzt werden. Empfohlen wird zudem die Einführung eines wirkungsbezogenen Schutzkriteriums zur Abgrenzung der Nachtschutzzonen. Der bauliche Schallschutz für Grundschulen, Kindertageseinrichtungen und Krankenhäuser soll erweitert werden. Die Toleranzmarge von 5 dB zur Berücksichtigung von früher durchgeführten Schallschutzmaßnahmen soll entfallen. In der Nachtschutzzone ziviler Flughäfen sollen künftig die Erstattungsansprüche auf Be- und Entlüftungsanlagen ausgedehnt werden und auch neuartige technische Lösungen zugelassen werden.