Das Kabinett der Bundesregierung hat am 16. Januar 2019 einen Bericht zur Überprüfung des Fluglärmschutzgesetzes, das regulär nach 10 Jahren evaluiert werden musste, beschlossen. Mit den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung ist kein relevantes Vorankommen beim Schutz vor Fluglärm verbunden, weil die wichtigen Aussagen zum aktiven Schallschutz, die im Entwurf noch enthalten waren, wieder herausgenommen wurden. Den vollen Wortlaut der Pressemitteilung der BVF und der ADF, sowie den Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm kann hier heruntergeladen werden: Erster Bericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) (PDF)