Pressemitteilung der BVF anlässlich des Tages gegen Lärm

Anlässlich des internationalen Tages gegen Lärm erklärt Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

„Das rund 12 Jahre alte Fluglärmgesetz bedarf einer dringenden Novellierung, um den Schallschutz an den Flughäfen zu verbessern. Künftig muss es zu einer Gleichbehandlung von bestehenden Flughäfen mit Ausbauflughäfen kommen. Wichtig sind auch die Erweiterung der Ansprüche auf baulichen Schallschutz für Kitas, Krankenhäuser und Schulen sowie der Wegfall der Schlechterstellung bei Gebäuden, die früher bereits baulichen Schallschutz erhalten haben.

Mit Sorge sehen wir, dass der Fluglärmbericht der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmgesetzes neue Schutzzonengrenzwerte von weiteren Gutachten abhängig macht. Dies darf nicht als Vorwand benutzt werden, eine Novellierung des Fluglärmgesetzes in dieser Legislaturperiode zu unterlassen. Vielmehr erwarten wir vom Bundestag und seinen Ausschüssen, dass sie bald mit den Beratungen des Fluglärmberichts der Bundesregierung beginnen und sich für ein anspruchsvolles neues Fluglärmgesetz einsetzen.

Wir benötigen aber dringend auch bessere Regelungen zum aktiven Schallschutz im Luftverkehrsgesetz. Anders als beim Fluglärmgesetz unter der Federführung von Umweltministerin Svenja Schulze ist hier Verkehrsminister Andreas Scheuer gefordert. So bedarf es einer besseren Rechtsgrundlage für Nachtflugbeschränkungen oder Lärmkontingente. Bei der Festlegung von Flugverfahren muss gesetzlich vorgeschrieben werden, dass der Lärmschutz mit höherer Priorität als bisher berücksichtigt wird.“

Bitte beachten Sie auch die Präsentation von Helmut Breidenbach und Helmar Pless auf der Weiterbildungsveranstaltung am 6. April 2019: Anforderungen an eine Novellierung des Fluglärmgesetzes aus Sicht der BVF (PDF)

Download der Pressemitteilung vom 23.04.2019 (PDF)

 

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