Pressemitteilung der BVF: Anhörung des NRW-Landtages zur NRW-Luftverkehrskonzeption

Am 2. September führte der Verkehrsausschuss des NRW-Landtages eine Anhörung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema „Luftverkehrskonzept für NRW“ durch. Der als Sachverständiger geladene Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), Helmar Pless, erklärt dazu:

„Die Corona-Krise sollte zum Ausgangspunkt einer Transformation der Luftverkehrswirtschaft werden. Weil Fliegen besonders klima- und umweltschädlich ist, kann der Flugbetrieb nicht in allen Teilen aufrechterhalten und die Branche zu alten Wachstumszielen zurückkehren. Die Subventionierung von strukturell unwirtschaftlichen Regionalflughäfen sollte schnellstmöglich beendet werden. Staatliche Beihilfen müssen an den Nachweis eines nachhaltigen, umweltgerechten Geschäftsmodells gekoppelt werden.

Die neue NRW-Luftverkehrskonzeption muss einen wirkungsvollen Beitrag zur Reduzierung der vom Luftverkehr ausgehenden Belastungen mit Lärm, Schadstoffen und Treibhausgasen leisten. Aufgrund der vorhandenen Kapazitäten ist an keinem NRW-Flughafen ein weiterer Ausbau oder eine Kapazitätserweiterung erforderlich, verkehrspolitisch notwendig und klimapolitisch vertretbar.“

Werner Kindsmüller, Mitglied des Bundesvorstandes der BVF und Vorsitzender der Initiative Kaarster gegen Fluglärm, der ebenfalls als Sachverständiger an der Anhörung teilnimmt, ergänzt:

„Die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise des internationalen Luftverkehrs ist nicht vorübergehender Natur. Alle Indizien deuten darauf hin, dass eine Rückkehr zum früheren Wachstumskurs nicht mehr eintreten wird. Die Luftverkehrsbranche steht vor einem tiefgreifenden Strukturwandel, der nicht durch weitere Subventionen aufgeschoben werden darf.

Vielmehr muss die NRW-Landesregierung mit dem Luftverkehrskonzept 2030 den Übergang des Luftverkehrs in den ´Sinkflug` begleiten. Damit besteht auch die Möglichkeit, die vom Luftverkehr ausgehende Lärm- und Klimabelastungen zu reduzieren. Ein erster Schritt könnte die Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Schiene sein. 2019 betrug deren Anteil am Gesamtflugaufkommen ca. 25 Prozent.“

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