Der 6. Senat des OVG Berlin-Brandenburg hat gestern (28. Febr. 2024) Klagen von vier Luftverkehrsgesellschaften gegen die Entgeltordnung des Flughafens Berlin-Brandenburg abgewiesen. Die Entgeltordnung sieht vor, dass sog. einzelereignisbezogene Lärmentgelte für Starts und Landungen berechnet werden. Der Flughafen knüpft bei der Festlegung des zu zahlenden Lärmentgelts nicht mehr pauschal an den von einem Flugzugtyp durchschnittlich erzeugten Lärmpegel, sondern an den bei jedem einzelnen Start und jeder Landung konkret gemessenen Lärm an: Je lauter der direkt unterhalb der Flugroute gemessene Lärm, desto höher das Entgelt. Der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V., Carl Ahlgrimm begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Die Berliner Lärmgebühren werden nach objektiven und transparenten Kriterien ermittelt. Damit kann ein finanzieller Anreiz zu lärmärmeren Fliegen geschaffen werden,“ so Ahlgrimm. „Es liegt in der Verantwortung jeder einzelnen Airline, ihre Piloten zum lärmarmen Fliegen anzuhalten. Dazu zählt insbesondere auch ein völliger Verzicht auf Intersection-Starts, die zu deutlich höheren Lärmwerten gerade im Nahbereich des Flughafens führen. Die Fluggesellschaften haben es in der Hand, die Anwohner zu schonen und damit zugleich auch das von ihnen zu zahlende Entgelt möglichst niedrig zu halten.“ Die am 1. September 2022 in Kraft getretene Regelung am BER könne richtungsweisend für die Ausgestaltung der Lärmgebühren an den deutschen Verkehrsflughäfen sein, und damit zu einer tatsächlichen Entlastung der Anwohner von Flughäfen beitragen, ergänzt Ahlgrimm. „Wir werden deshalb unsere Mitgliedsorganisationen auffordern, an allen Verkehrsflughäfen auf eine vergleichbare Regelung zu drängen.“