Die Bauminister der Länder wollen die Standards für den Lärmschutz im Wohnungsbau absenken. Durch Überarbeitung der TA Lärm soll in einer Experimentierklausel geregelt werden, dass auch passiver Schallschutz ausreichend sein soll. Außenwohnbereiche wie Balkone, Terrassen oder Wohnfreiflächen in der Nähe von Gewerbestandorten müssen mit erheblichem zusätzlichem Lärm rechnen, wenn die Pläne Wirklichkeit werden sollten.
Da die Änderungen als Einfallstor auch für andere Lärmemissionen wirken könnten, haben die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. und die Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e.V. die beigefügte Stellungnahme an die Umweltminister der Länder verfasst.