Mit der erklärten Absicht zur Einführung einer europäischen Kerosinsteuer greift die EU-Kommission eine der Forderungen der Bundesvereinigung gegen Fluglärm zum dringend gebotenen Subventionsabbau in der Luftverkehrswirtschaft auf. Allerdings leider nur ausgesprochen halbherzig, denn die zehnjährige Übergangsfrist mit einem schrittweisen Abbau der Steuerbefreiung dürfte vor dem Hintergrund der dramatischen Klimaveränderungen deutlich zu lang gegriffen sein und die Ausnahmen für private Geschäftsflüge und den Frachtverkehr sind in keiner Weise nachvollziehbar!
Dazu erklärt Carl Ahlgrimm, Präsident der Bundesvereinigung: „Wer es mit dem Klimaschutz wirklich ernst meint, darf auf Lobbyinteressen keine Rücksicht nehmen, sondern muss dafür Sorge tragen, dass alle gesellschaftlichen Schichten den ihnen zumutbaren Beitrag leisten! Die Verbrennungsrückstände eines Frachtflugzeugs oder eines Geschäftsfliegers sind nicht weniger klimaschädlich als die eines Flugzeugs, das Touristen an den Urlaubsort befördert.“
Ferner stellt sich die Frage, warum gerade beim innereuropäischen Frachtverkehr an der Bevorzugung der Luftfracht festgehalten wird, obwohl es mit den erfolgreichen intermodalen Güterverkehrszentren nachweislich geeignete und deutlich umweltschonendere Alternativen im gesamten europäischen Raum bereits gibt. Ahlgrimm ergänzt: „Es ist richtig, wenn die Urlaubsreise mit dem Flugzeug endlich mit den gleichen Abgaben versehen wird wie eine vergleichbare Reise mit einem Kraftfahrzeug mit Verbrennungsmotor. Welcher Spediteur soll aber bitte verstehen, dass für eine Luftfracht von Leipzig nach Frankfurt, Hamburg oder Amsterdam keine Mineralölsteuer anfällt, während er für einen Transport mit seinem LKW auf der gleichen Strecke diese Abgabe einkalkulieren muss? Nicht zuletzt bedeutet das zugleich auch eine weitere verpasste Chance, deutlich mehr Güter im innereuropäischen Frachtverkehr auf die deutlich klimaschonendere Schiene zu bringen.“
Bundesvereinigung gegen Fluglärm
14. Juli 2021
Carl Ahlgrimm – Präsident