Bundesvereinigung gegen Fluglärm legt Gutachten zur Wirkung von Fluglärm vor

„Noch immer vernachlässigen der Gesetzgeber und die Genehmigungsbehörden die schädlichen Auswirkungen von Fluglärm auf die Gesundheit der Anwohner von Flughäfen.“ Daran erinnert der Präsident der „Bundesvereinigung gegen Fluglärm“, Carl Ahlgrimm bei der Vorstellung eines neuen Gutachtens zur „Evaluierung der Forschung zur Wirkung von Fluglärm auf den Menschen“. Autor der Studie ist Dr. Christoph Maschke. Ahlgrimm erinnert zugleich die Bundesregierung daran, das Fluglärmgesetz zu novellieren und die Lärmgrenzwerte zu senken.

Das Gutachten von Dr. Maschke zeige, dass die im Fluglärmgesetz (2007) festgesetzten Schutzkriterien nicht mehr den Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung entsprechen und deshalb dringend geändert werden müssen, so Ahlgrimm. Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien, die das Gutachten verarbeite, bestätige, dass die negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm, bereits deutlich unterhalb der Grenzwerte des Fluglärmgesetzes nachweisbar seien. Im Einklang mit neueren Studien der WHO lasse sich feststellen, dass eine Beeinträchtigung der Gesundheit bereits ab einer nächtlichen Lärmbelastung von 40 dB(A) erfolge.

Zusammenfassend kommt das Gutachten von Dr. Maschke zu folgendem Ergebnis:

„Der Zusammenhang zwischen Fluglärm und dem Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist heute mit genügender Evidenz belegt. Ein Schwellenwert, unterhalb dessen keine Wirkung auftritt, ist nicht mehr erkennbar. Der Zusammenhang zwischen der Fluglärmexposition und dem Risiko von Depressionen konnte aufgezeigt werden, auch wenn die Befundlage hinsichtlich fluglärmbedingter psychischer Erkrankungen weniger umfassend und die Evidenz insgesamt geringer ist, als bei den Herz-Kreislauferkrankungen. Auch hier ist kein Schwellenwert zu erkennen. Durch Fluglärm erhöhte Risiken einzelner Krebserkrankungen liegen nach heutigem Kenntnisstand nahe. Die negative Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit bei Kindern, deren Schulen einer hohen Fluglärmexposition ausgesetzt sind, ist mit genügender Evidenz belegt. Es ist von einer linearen Wirkungsbeziehung auszugehen. Die fluglärmbedingten Beeinträchtigungen der Grundschulkinder können schädliche Auswirkungen auf die spätere Lernleistung haben.“

„Es ist erschreckend, wie nachlässig im Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung von Flughäfen mit dem gesundheitlichen Schutz der Anwohner vor Fluglärm umgegangen wird,“ kritisiert Ahlgrimm. Als aktuelles Beispiel führt er das laufende Verfahren zur Erweiterung des Flughafens Düsseldorf an. „Die Antragstellerin habe eine lärmmedizinische Stellungnahme aus dem Jahr 2016 vorgelegt, das sich mit den neuen Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung nicht auseinandersetzt. Damit bleiben neue Bewertungen der Gesundheitsschädlichkeit von Fluglärm bei der Abwägung zwischen der Gesundheit und den ökonomischen Interessen der Antragstellerin unberücksichtigt. Auf dieser Grundlage kann eine Genehmigung nicht erteilt werden!“ Die Bundesvereinigung habe deshalb ihr neues Gutachten als Stellungnahme in das laufende Planfeststellungsverfahren eingebracht.

„Die von Dr. Maschke dargestellten wissenschaftlichen Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung unterstreichen die Dringlichkeit einer Überarbeitung des Fluglärmgesetzes. Die Privilegierung des Luftverkehrs im bestehenden Luftverkehrsrecht hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen in seinem Sondergutachten aus dem Jahr 2014 deutlich kritisiert. Dennoch fehlt es an dem politischen Willen, den Gesundheitsschutz der Betroffenen zu stärken,“ kritisiert Ahlgrimm. Die Bundesvereinigung hat in der Vergangenheit wiederholt konkrete Vorschläge zur Änderung des Fluglärmgesetzes vorgelegt. So fordert der Verband u.a. eine deutliche Absenkung der Lärmwerte zur Festsetzung des Lärmschutzbereiches entsprechend der Erkenntnisse der aktuellen Lärmwirkungsforschung. Um dies zu erreichen, müssten, auch nach Auffassung des Umweltbundesamtes die Schutzwerte um mindestens 5-10 dB(A) abgesenkt werden, so Ahlgrimm.

Anlage:

Forschungs- und Beratungsbüro Maschke: Stellungnahme zur BDL-Auftragsstudie Prof. Penzel, Charité Berlin 2017 im Auftrag der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVF)- „Evaluierung der Forschung zur Wirkung von Fluglärm auf den Menschen.“

Bundesvereinigung gegen Fluglärm

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