Zum morgigen Tag gegen Lärm stellt die Bundesvereinigung gegen Fluglärm fest, dass dem Thema Lärmbelastung trotz der vor nunmehr fast 19 Jahren in Kraft getretenen „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ noch immer nicht der Stellenwert eingeräumt wird, der im Sinne eines wirksamen Gesundheitsschutzes erforderlich wäre. Noch immer erfahren wirtschaftliche Interessen – insbesondere der Luftverkehrswirtschaft – bei der Politik eine höhere Wertschätzung als das Recht der Flughafenanrainer auf eine gesunde Lebenssituation, vor allem jedoch auf eine störungsfreie Nachtruhe im Zeitraum von 22:00 bis 06:00 Uhr!
Dabei ist das bis zum Jahr 2019 immer wieder vorgebrachte Argument der Kapazitätsengpässe an den deutschen Verkehrsflughäfen in den Tagesstunden spätestens seit dem 1. Lockdown im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem damit einhergehenden Einbruch der Flugverkehrszahlen hinfällig geworden. Viele Slots in den Tagesstunden werden seit einem Jahr nicht mehr oder allenfalls sporadisch genutzt, Hunderte Flugzeuge wurden abgestellt und die Besatzungen in Kurzarbeit geschickt. Und dennoch wird fast überall dort, wo es erlaubt ist, weiterhin während der gesetzlich besonders geschützten Nacht gestartet und gelandet.
Der Bevölkerung wird seit wenigen Tagen – aus nachvollziehbaren Gründen – zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr eine Ausgangssperre auferlegt, die Flugzeuge starten und landen in dieser Zeitspanne jedoch weiter, obwohl niemand ohne triftigen Grund den Weg zwischen Wohnung und Flughafen antreten darf.
Aber es gibt durchaus auch einen Lichtblick in der Entwicklung: Der zwischen der DB und der Luftverkehrswirtschaft vereinbarte Aktionsplan für Zusammenarbeit und mehr Klimaschutz stellt immerhin in Aussicht, dass 4,3 Millionen Flugreisende pro Jahr auf innerdeutschen Strecken mittelfristig auf die Bahn umsteigen sollen. Zu hoffen und zu fordern bleibt in diesem Zusammenhang, dass dies dann auch zu einem entsprechenden Wegfall der Flugverbindungen im Sinne des Lärm- und Klimaschutzes und nicht nur zu geringer besetzten Flugzeugen führt.
Zu fordern bleibt ebenso, dass das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm nun endlich im Sinne der Lärmbetroffenen novelliert wird.
Carl Ahlgrimm
(Präsident)