Die Novellierung des Luftverkehrsgesetzes hätte ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz der von Fluglärm betroffenen Menschen werden können. Der im Sommer 2025 vorgelegte Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums enthielt erstmals seit langer Zeit mehrere Ansätze, um den aktiven Fluglärmschutz im Luftverkehrsrecht zu stärken. Dazu gehörten insbesondere neue Vorgaben für die Deutsche Flugsicherung, eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Bevölkerung bei Flugverfahren sowie mehr Transparenz gegenüber den Fluglärmkommissionen.
Nach Interventionen aus der Luftverkehrswirtschaft wurden wesentliche Teile des Entwurfs jedoch wieder zurückgezogen. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) und der ökologische Verkehrsclub VCD haben deshalb in ihren Stellungnahmen deutliche Kritik geäußert und grundlegende Nachbesserungen gefordert.
Aktiver Fluglärmschutz bleibt unzureichend verankert
Aus Sicht der BVF bleibt das Luftverkehrsgesetz auch nach Jahrzehnten hinter den Anforderungen eines modernen Gesundheits- und Umweltschutzrechts zurück. Zwar enthielt der Entwurf einzelne Verbesserungen, etwa eine ausdrückliche Verpflichtung der Deutschen Flugsicherung zur Berücksichtigung des Fluglärms sowie eine stärkere Formulierung des Schutzauftrags gegenüber der Bevölkerung.
Die vorgeschlagenen Änderungen reichen jedoch nicht aus, um den Schutz der Betroffenen wirksam sicherzustellen. Nach Auffassung der BVF müssen Fluglärmvermeidung und Fluglärmminimierung künftig verbindliche Leitprinzipien des Luftverkehrsrechts werden. Der Schutz von Gesundheit, Lebensqualität und Nachtruhe darf nicht länger hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstehen.
Fluglärmkommissionen stärker beteiligen
Ein weiterer Schwerpunkt der Stellungnahmen betrifft die Rolle der Fluglärmkommissionen. Der Referentenentwurf sah vor, den Kommissionen künftig umfangreichere Informationen zu Flugverfahren und deren Auswirkungen zur Verfügung zu stellen. Zudem sollten diese Unterlagen veröffentlicht werden.
Die ADF begrüßt diesen Ansatz grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass Transparenz allein nicht genügt. Fluglärmkommissionen benötigen stärkere Mitwirkungsrechte und eine frühzeitige Einbindung in Planungs- und Entscheidungsprozesse. Nur so können die Interessen der betroffenen Bevölkerung wirksam berücksichtigt werden.
Auch der VCD fordert eine konsequente Stärkung der Beteiligungsrechte. Dies gilt nicht nur für Flugverfahren, sondern ebenso für die Genehmigung von Flughafenentgelten, die erhebliche Auswirkungen auf Lärm- und Umweltbelastungen haben können.
Reformbedarf bei DFS und Flugverfahrensplanung
Besonders kritisch bewerten BVF und ADF die bislang unzureichende Berücksichtigung des Fluglärms bei der Planung von Flugverfahren. Die Deutsche Flugsicherung nimmt bei der Verteilung von Flugrouten und Flugbewegungen eine zentrale Rolle ein. Dennoch werden Lärmschutzbelange bislang nur begrenzt berücksichtigt.
Die Verbände fordern daher eine weitergehende Reform der gesetzlichen Vorgaben. Flugverfahren müssen künftig systematisch auf ihr Lärmminderungspotenzial überprüft werden. Zudem sollten rechtssichere Möglichkeiten geschaffen werden, neue lärmmindernde Verfahren im Probebetrieb zu testen und wissenschaftlich auszuwerten.
Flughafenentgelte als Instrument des Lärmschutzes nutzen
Der Gesetzentwurf enthielt auch Änderungen bei den Flughafenentgelten. Vorgesehen war eine stärkere Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten sowie ein angemessen hoher Anteil lärmabhängiger Entgeltbestandteile.
BVF und VCD sehen darin grundsätzlich einen richtigen Ansatz. Allerdings müsse sichergestellt werden, dass Flughafenentgelte tatsächlich Anreize für leisere Flugzeuge und lärmärmere Betriebsweisen schaffen. Zudem müsse die Beteiligung der Fluglärmkommissionen in den Genehmigungsverfahren gesetzlich abgesichert werden.
Gemeinsames Signal für eine Reform
Bemerkenswert ist die große Übereinstimmung der drei Stellungnahmen. Obwohl BVF, ADF und VCD unterschiedliche Schwerpunkte setzen, kommen sie in zentralen Fragen zu denselben Ergebnissen: Der aktive Fluglärmschutz muss gestärkt, die Rolle der Fluglärmkommissionen ausgebaut, die Flugverfahrensplanung stärker am Gesundheitsschutz ausgerichtet und die Transparenz luftverkehrsrechtlicher Entscheidungen verbessert werden.
Die Verbände sehen deshalb weiterhin erheblichen Reformbedarf im Luftverkehrsgesetz. Der zwischenzeitlich vorgelegte Entwurf hat gezeigt, dass entsprechende Verbesserungen rechtlich möglich sind. Aus Sicht der Umwelt- und Fluglärmschutzverbände wäre es ein falsches Signal, diese Ansätze auf Druck einzelner Wirtschaftsinteressen wieder aufzugeben.
Die Zukunft des Luftverkehrs darf nicht allein nach Kriterien von Wachstum und Kapazität gestaltet werden. Sie muss sich ebenso an Gesundheitsschutz, Lebensqualität, Transparenz und den berechtigten Interessen der von Fluglärm betroffenen Menschen orientieren.
Die vollständigen Stellungnahmen und Unterlagen können hier heruntergeladen werden:
- Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) zum Referentenentwurf des 17. Luftverkehrsänderungsgesetzes
- Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen (ADF) zum Referentenentwurf des 17. Luftverkehrsänderungsgesetzes
- Ergänzende Stellungnahme des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) zum Referentenentwurf des 17. Luftverkehrsänderungsgesetzes
- Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr für ein Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes (Stand 22. April 2026)

