BVF-Vorstandsmitglied übernimmt Vorsitz der Fluglärmkommission BER

Wahl von Rainer Teschner-Steinhardt stärkt die Stimme der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) begrüßt die Wahl ihres Vorstandsmitglieds Rainer Teschner-Steinhardt zum Vorsitzenden der Fluglärmkommission für den Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die Wahl wurde inzwischen von der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg bestätigt und ist damit rechtswirksam.

Mit Teschner-Steinhardt übernimmt erstmals ein amtierendes Mitglied des geschäftsführenden BVF-Vorstands den Vorsitz einer der größten Fluglärmkommissionen Deutschlands. Die Entscheidung der Kommission ist zugleich ein deutliches Zeichen für die fachliche Anerkennung langjähriger ehrenamtlicher Arbeit im Fluglärmschutz und für die Bedeutung einer unabhängigen Interessenvertretung der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung.

„Die Wahl ist eine Anerkennung für das langjährige Engagement und die hohe fachliche Kompetenz von Rainer Teschner-Steinhardt. Sie unterstreicht zugleich die Bedeutung einer starken und unabhängigen Vertretung der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung“, erklärt BVF-Präsident Werner Kindsmüller.

Rainer Teschner-Steinhardt engagiert sich seit Jahrzehnten in der Fluglärmschutzarbeit und war bereits Vorsitzender der Fluglärmkommissionen Tegel und Tempelhof sowie langjähriger stellvertretender Vorsitzender der Fluglärmkommission BER. Seine Wahl fällt in eine Phase wichtiger luftverkehrspolitischer Entscheidungen, in der Fragen des Nachtflugschutzes, der Flugroutenführung, des aktiven Lärmschutzes und der anstehenden Novellierung des Luftverkehrsgesetzes bundesweit an Bedeutung gewinnen.

„Fluglärmkommissionen sind ein unverzichtbares Bindeglied zwischen Betroffenen, Kommunen, Behörden und den Akteuren des Luftverkehrs. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Gesundheitsschutz, Umwelt und Lebensqualität auch künftig im Mittelpunkt der Beratungen stehen“, erklärt Teschner-Steinhardt.

Für die BVF besitzt die Wahl auch eine über den BER hinausgehende Signalwirkung. Fluglärmkommissionen sind nach § 32b Luftverkehrsgesetz gesetzlich vorgesehene Beratungsgremien für die Flugsicherung, die Genehmigungsbehörden und die Luftfahrtbehörden. Ihre Aufgabe besteht darin, Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm sowie gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge und Bodenlärm zu beraten und Empfehlungen zur Verminderung der Belastungen zu erarbeiten. Sie sollen die unterschiedlichen Interessen von Betroffenen, Kommunen, Behörden und Luftverkehrswirtschaft zusammenführen und den Schutz der Bevölkerung in die Entwicklung von Flugverfahren und Betriebsregelungen einbringen.

Gerade vor dem Hintergrund aktueller Debatten über die zukünftige Rolle der Fluglärmkommissionen unterstreicht die Wahl von Rainer Teschner-Steinhardt die Bedeutung einer unabhängigen und fachlich fundierten Interessenvertretung der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung. Fluglärmkommissionen sind keine bloßen Informationsforen, sondern gesetzlich verankerte Beteiligungsgremien mit der Aufgabe, aktiv auf Verbesserungen des Lärmschutzes hinzuwirken und die zuständigen Stellen fachlich zu beraten.

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm ist gemäß § 32b Luftverkehrsgesetz in den Fluglärmkommissionen deutscher Verkehrsflughäfen vertreten und vertritt dort die Interessen der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung. Als anerkannte Umweltvereinigung setzt sie sich auf Bundes- und europäischer Ebene für einen wirksamen Schutz vor Fluglärm sowie für Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz im Luftverkehr ein.

Die BVF gratuliert Rainer Teschner-Steinhardt herzlich zu seiner Wahl und wünscht ihm für die neue Aufgabe viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Leitung der Fluglärmkommission BER.

Hintergrund: Was ist eine Fluglärmkommission?

Fluglärmkommissionen sind gesetzlich in § 32b Luftverkehrsgesetz (LuftVG) verankerte Beratungsgremien an deutschen Verkehrsflughäfen. Sie beraten die Genehmigungsbehörden, die Flugsicherung und die Luftfahrtbehörden bei allen Fragen des Fluglärm- und Immissionsschutzes.

Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • Beratung über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm und Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge sowie Bodenlärm
  • Empfehlungen zur Gestaltung von Flugverfahren und Flugrouten unter Lärmschutzgesichtspunkten
  • Vorschläge zur Verringerung der Belastungen in den betroffenen Regionen
  • Austausch zwischen Kommunen, Bürgerinitiativen, Umweltverbänden, Luftverkehrswirtschaft, Flugsicherung und Behörden

Die Empfehlungen der Fluglärmkommissionen sind rechtlich nicht bindend. Sie besitzen jedoch erhebliches fachliches und politisches Gewicht und sollen sicherstellen, dass die Interessen der vom Luftverkehr betroffenen Bevölkerung frühzeitig und kontinuierlich in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Zur Pressemeldung: BVF begrüßt Wahl von Rainer Teschner-Steinhardt zum Vorsitzenden der Fluglärmkommission BER

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