Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) hat sich mit einer umfassenden Stellungnahme an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zu den künftigen EU-Leitlinien für Staatsbeihilfen im Luftverkehr beteiligt.
Im Mittelpunkt der Stellungnahme steht eine klare Botschaft: Dauerhafte Staatsbeihilfen für Regionalflughäfen sind weder volkswirtschaftlich noch klimapolitisch noch wettbewerbspolitisch sinnvoll und sollten auf eng begrenzte Ausnahmefälle beschränkt werden.
Regionalflughäfen werden in vielen europäischen Staaten seit Jahren mit erheblichen öffentlichen Mitteln unterstützt. Ursprünglich sollte damit die Erreichbarkeit strukturschwacher Regionen verbessert werden. Tatsächlich ist jedoch vielerorts ein dichtes Netz von Flughäfen entstanden, die sich gegenseitig Konkurrenz machen und ohne öffentliche Zuschüsse wirtschaftlich nicht überlebensfähig wären.
Diese Beihilfen verzerren den Wettbewerb. Flughäfen, die sich aus eigener Kraft wirtschaftlich tragen müssen, werden benachteiligt, während unrentable Standorte dauerhaft künstlich am Markt gehalten werden. Dadurch entstehen Fehlanreize, die notwendige strukturelle Anpassungen verhindern und öffentliche Mittel binden, die an anderer Stelle dringend benötigt würden.
Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht überzeugt dieses System nicht. Studien zeigen, dass zusätzliche Regionalflughäfen häufig nur geringe regionale Wertschöpfung erzeugen, gleichzeitig aber erhebliche öffentliche Ausgaben verursachen. Statt Zukunftsinvestitionen in Bildung, Digitalisierung, Schienenverkehr oder Klimaschutz zu ermöglichen, werden knappe Haushaltsmittel dauerhaft in defizitäre Infrastruktur gelenkt.
Die BVF weist zudem darauf hin, dass staatliche Beihilfen nicht isoliert unter Wettbewerbs- oder Standortgesichtspunkten bewertet werden dürfen. Ebenso zu berücksichtigen sind die externen Kosten des Luftverkehrs, insbesondere die Belastungen durch Fluglärm, Luftschadstoffe, ultrafeine Partikel sowie die Auswirkungen auf Klima und Gesundheit. Diese Kosten werden bislang nur unzureichend in politische Entscheidungen einbezogen.
Kritisch bewertet die BVF auch geplante Dekarbonisierungsbeihilfen, sofern diese lediglich bestehende fossile Geschäftsmodelle stabilisieren oder zusätzliches Verkehrswachstum fördern. Öffentliche Mittel dürfen nur dort eingesetzt werden, wo sie einen nachweisbaren zusätzlichen Klima- und Umweltmehrwert schaffen und marktwirtschaftliche Instrumente nicht ersetzen.
Darüber hinaus fordert die BVF, zukünftige Beihilfen an verbindliche Umwelt- und Gesundheitsstandards zu knüpfen. Dazu gehören insbesondere wirksame Nachtflugbeschränkungen, die Berücksichtigung der WHO-Empfehlungen zum Fluglärm, Programme zur Verringerung von Fein- und Ultrafeinstaubemissionen sowie transparente Lärm- und Umweltmonitoringsysteme.
Aus Sicht der BVF sind staatliche Beihilfen allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt – etwa für Flughäfen in dünn besiedelten und abgelegenen Regionen mit besonderer Bedeutung für die Daseinsvorsorge oder für Standorte mit militärischen beziehungsweise strategischen Aufgaben.
Die Überarbeitung der europäischen Beihilfeleitlinien bietet die Chance für einen grundlegenden Kurswechsel: weg von der dauerhaften Subventionierung struktureller Überkapazitäten, hin zu einem wettbewerblichen, klimaverträglichen und gesundheitsorientierten Luftverkehrssystem. Öffentliche Mittel sollten dort eingesetzt werden, wo sie einen echten gesellschaftlichen Mehrwert schaffen – nicht zur dauerhaften Stabilisierung wirtschaftlich nicht tragfähiger Flughafenstrukturen.

