Gegen eine Aufweichung der Nachtflugbestimmungen an Verkehrsflughäfen

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die die Interessen der Gemeinden und Bürgerinitiativen im Umkreis von Flughäfen vertritt, hat sich gegen die von der Bundesvereinigung der Deutschen Fluggesellschaften (BDF) geforderte Aufweichung der geltenden Nachtflugregelungen ausgesprochen. Diese hatte einen Katalog für Ausnahmeregelungen vorgeschlagen, um auch nach Ende der geltenden Betriebszeiten landen zu dürfen.

Dazu erklärt der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller:
„Eine weitere Einschränkung des Nachtschutzes für die Anwohner kommt nicht in Frage. Bereits heute ist der gesundheitliche Schutz der Nacht nicht gewährleistet. Die Forderung des BDF, die Anwohner sollen die Folgen für Störungen des Flugverkehrs durch eine Flexibilisierung der Nachtflugbestimmungen tragen, weisen wir zurück.

Anders als von der BDF behauptet, gibt es keine Nachtflugverbote an deutschen Flughäfen. Ein Nachtflugverbot würde bedeuten, dass der Flugbetrieb zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ruhen müsste. In Leipzig, Köln/Bonn und Hannover kann während der ganzen Nacht geflogen werden und an den anderen deutschen Flughäfen gibt es in der Nacht nur für wenige Stunden ein absolutes Verbot.

Der gesundheitliche Schutz der Nacht ist heute bereits an allen Flughäfen stark eingeschränkt.

Die Lärmwirkungsforschung hat gezeigt, dass der Luftverkehr, insbesondere in den Nachtstunden in erheblichem Maße die Gesundheit der Anwohner gefährdet. Die Wahrscheinlichkeit an Herzinfarkt durch permanenten Fluglärm zu sterben, steigt exponentiell. Herzkreislauferkrankungen und chronische Schlafstörungen nehmen unter dem Einfluss von Fluglärm zu.

Die heutigen Nachtflugregelungen an den Flughäfen sind das Ergebnis von Kompromissen, Kämpfen und Gerichtsentscheidungen. Wir werden uns dagegen wehren, diese aus Profitgründen auszuhebeln. Statt einer weiteren Aufweichung der unzureichenden Nachtflugregelungen fordern wir absolute Start- und Landverbote an allen deutschen Flughäfen während der Nachtstunden von 22 Uhr bis 6 Uhr.“

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