Bundesvereinigung drängt Kommission zu besserem Schutz vor Fluglärm

Auf Ebene der Europäischen Union ist die EU-Betriebsbeschränkungs-VO ein zentrales Instrument, für die Durchsetzung von betriebsbeschränkenden Maßnahmen an Flughäfen.

Die Verordnung (EU) Nr. 598/2014 regelt, wie und unter welchen Voraussetzungen Betriebsbeschränkungen an Flughäfen wegen Fluglärm eingeführt werden dürfen.

Sie betrifft vor allem:

  • Nachtflugverbote
  • Einschränkungen für besonders laute Flugzeuge
  • Betriebszeitbeschränkungen
  • Lärmkontingente

Ziel der Verordnung

Die Verordnung soll:

  1. Fluglärm reduzieren
  2. einheitliche Regeln innerhalb der EU schaffen
  3. Wettbewerbsverzerrungen zwischen Flughäfen vermeiden
  4. sicherstellen, dass Beschränkungen verhältnismäßig und sachlich begründet sind

Diese Regeln werden von der Kommission turnusmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat die Bundesvereinigung gegen Fluglärm eine Stellungnahme mit Verbesserungsvorschlägen im Interesse der vor Fluglärm zu schützenden Menschen abgegeben.

BVF Stellungnahme zur Bewertung der EU-Betriebsbeschränkungsverordnung

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