BVF: Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige Luftverkehrspolitik statt weiterer Wachstumsprogramme

Anhörung des Verkehrsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen zum Luftverkehr

Frankfurt am Main (30.06.2026) – Anlässlich der Anhörung von Sachverständigen im Verkehrsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen am 1. Juli 2026 zum Antrag der FDP-Landtagsfraktion „Anschluss nicht verpassen – Luftverkehr in Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig aufstellen“ bekräftigt die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) ihre Forderung nach einer nachhaltigen Luftverkehrspolitik. Weitere Kapazitätserweiterungen an den Flughäfen in Nordrhein-Westfalen sind nach Auffassung der BVF weder verkehrspolitisch erforderlich noch klima- und umweltpolitisch vertretbar.

Hierzu erklärt Helmar Pless, Vizepräsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF):

„NRW zeichnet sich durch eine europaweit einzigartige Dichte an Flughäfen aus. Dadurch kannibalisieren sich diese Flughäfen gegenseitig und stellen Dauersubventionsgräber für ihre kommunalen Anteilseigner dar. Die NRW-Flughäfen setzen stark auf das Billigflugsegment. Die Nachfrage wird vor allem vom Urlaubsreiseverkehr bestimmt.

Hohe Flughafenentgelte, Luftsicherungsgebühren, Flugsicherungsgebühren sowie Luftverkehrsteuern werden als Standortkosten von Seiten der Luftverkehrswirtschaft überbewertet. Die im Vergleich zu anderen europäischen Ländern geringeren Zuwächse nach der Corona-Pandemie haben ihre wesentlichen Ursachen vielmehr in der schwachen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts, einem schwachen privaten Konsum, dem Rückgang des Geschäftsreiseverkehrs durch digitale Konferenzen, gestiegenen Kerosinpreisen sowie dem Wegfall eines erheblichen Teils des Luftverkehrs von und nach Russland, der Ukraine und dem Nahen Osten.

Nordrhein-Westfalen braucht eine nachhaltige und umweltgerechte Luftverkehrskonzeption. Sie muss einen wirkungsvollen Beitrag zur Verlagerung des Luftverkehrs auf die Schiene sowie zur Verringerung der Klima-, Lärm- und Schadstoffbelastungen leisten. Ziel sollte sein, die Klimaneutralität der NRW-Flughäfen bis 2045 zu erreichen und die Fluglärmbelastung an allen Flughäfen in Nordrhein-Westfalen bis 2040 um 30 Prozent zu reduzieren.“

Nach Auffassung der BVF sind die vorhandenen Flughafenkapazitäten in Nordrhein-Westfalen ausreichend, um den Mobilitätsbedarf zu decken. Weitere Ausbauten oder sonstige kapazitätserweiternde Maßnahmen sind daher weder verkehrspolitisch erforderlich noch klima- und umweltpolitisch vertretbar.

Die Stellungnahme 18/3909 der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) sowie die weiteren Stellungnahmen der Sachverständigen sind auf der Internetseite des Landtags Nordrhein-Westfalen abrufbar.

https://www.landtag.nrw.de/home/der-landtag/tagesordnungen/WP18/1800/E18-1801.html

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