Grundsteuer

Grundsteuerwerte für durch Fluglärm belastete Grundstücke verfassungswidrig

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gibt Eilanträgen zur Grundstücksbewertung nach dem neuen Grundsteuer- und Bewertungsrecht statt. Es setzte am 23. November 2023 in zwei Verfahren die Vollziehung der Grundsteuerwertbescheide aus, da ernsthafte Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen. Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. empfiehlt den betroffenen Immobilieneigentümern im Nahbereich von Flughäfen Einspruch einzulegen.

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