Grundsatzverfahren
Leipzig/Halle

Ein Verfahren mit bundesweiter Bedeutung für Fluglärm-, Gesundheits-, Klima- und Naturschutz

Gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle klagen der BUND Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle. Die gerichtliche Klärung grundlegender Rechtsfragen kann Maßstäbe für viele Flughafenstandorte in Deutschland setzen.

Bundesweite Bedeutung

Die Entscheidung kann Signalwirkung für zukünftige Genehmigungs- und Ausbauverfahren an vielen Flughäfen haben.

Schutz von Gesundheit und Umwelt

Im Zentrum stehen die Gesundheit der Bevölkerung sowie Klima- und Naturschutzbelange.

Sechs ungeklärte Rechtsfragen

Das Verfahren wirft grundlegende Fragen des deutschen und europäischen Rechts auf.

Breite Unterstützung

Getragen von Umweltverbänden, Bürgerinitiativen und vielen engagierten Menschen – bundesweit.

Für die Zukunft

Heute die richtigen Weichen stellen – für eine lebenswerte Zukunft an allen Flughafenstandorten.

Die sechs Grundsatzfragen

Diese Fragen sind im Verfahren zentral und bisher höchstrichterlich nicht geklärt.

§ 13 KSG und internationaler Luftverkehr

Müssen bei der Klimaprüfung auch die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs berücksichtigt werden?

Abschneidekriterium Stickstoff und Europarecht

Ist das Abschneidekriterium von 0,3 kg N/ha*a mit Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie vereinbar? Eine Vorlage an den EuGH ist angeregt.

DLR-Konzept vs. Fluglärmschutzgesetz

Darf ein bisher überlegener, wirkungsbezogener Schallschutz (DLR-Konzept) bei Flughafenausbauten aufgegeben werden?

Gesundheitsschutz bei Nachtfluglärm

Welche Anforderungen ergeben sich aus Art. 2 Abs. 2 GG im Lichte neuer Lärmwirkungsforschung?

Dreistufige Klimaziel-verträglichkeitsprüfung

Wie ist die Prüfung nach § 13 Abs. 1 KSG in allen Infrastrukturvorhaben umzusetzen?

Ultrafeinstaub (UFP) als Abwägungsbelang

Müssen Belastungen durch Ultrafeinstaub in Planfeststellungsverfahren verbindlich berücksichtigt werden?

Die Klage

Der Planfeststellungsbeschluss vom 16. September 2024 genehmigt den weiteren Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle.

Gegen diesen Beschluss haben die Landesverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) gemeinsam mit dem Aktionsbündnis gegen den Ausbau des Frachtflughafens Leipzig/Halle Klage erhoben.

Die Klage behandelt grundlegende Fragen des Fluglärm-, Gesundheits-, Klima- und Naturschutzes mit bundesweiter Bedeutung.

Dokumente & Hintergründe

Vertiefende Informationen zum Verfahren, zu den rechtlichen Fragestellungen und zur bundesweiten Bedeutung der Klage.

Dokumente

Aktuelles zum Verfahren

Wir begleiten das Grundsatzverfahren kontinuierlich und informieren über wichtige Entwicklungen.

Juli 2026
Start der Unterstützungsaktion der BVF

Sommer 2026
Veröffentlichung von Hintergrundinformationen und Dokumenten

November 2026
Beginn der mündlichen Verhandlungen

Nach Abschluss des Verfahrens
Urteil, Einordnung und weiteres Vorgehen

Unterstützen Sie das Grundsatzverfahren

Gerichtsverfahren dieser Größenordnung sind mit erheblichen Kosten verbunden. Mit Ihrer Spende tragen Sie dazu bei, dass grundlegende Fragen des Fluglärm-, Gesundheits-, Klima- und Naturschutzes umfassend gerichtlich geklärt werden können.

Ihre Unterstützung hilft dabei, Verfahren mit bundesweiter Bedeutung fachlich und rechtlich auf höchstem Niveau zu begleiten – zum Schutz der von Fluglärm betroffenen Menschen weit über Leipzig hinaus.

Gemeinsam für wirksamen Fluglärm-, Gesundheits-, Klima- und Naturschutz.

Jetzt spenden

Unterstützen Sie das Verfahren schnell und sicher per Überweisung.

Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.
Stichwort: Grundsatzverfahren Leipzig/Halle
IBAN: DE83 3004 0000 0855 0030 00
BIC: COBADEFFXXX

Nutzen Sie den Girocode für Ihre Banking-App. Scannen und überweisen.