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Stellungnahme der BI Nachtflughafen Hahn zur Klage des Steuerzahlerbundes Rheinland-Pfalz gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH wegen verweigerter Auskünfte zu einem Kredit an die ACG Air Cargo Germany.

Steuerzahlerbund klagt gegen Hunsrück-Airport

Der rheinland-pfälzische Steuerzahlerbund hat beim Amtsgericht Simmern eine Auskunftsklage gegen die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH eingereicht. Anlass der Klage ist die Weigerung des Hahn-Managements, Auskunft über den abgeschriebenen Kredit in Höhe von 5 Millionen Euro zugunsten der insolventen Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany zu geben. Aufklärung verlangt der Steuerzahlerbund auch von der landeseigenen Investitions- und Strukturbank, die der ACG ebenfalls einen Kredit über 5 Millionen Euro gewährt hat.

Auskunft verlangt: Rheinland-pfälzischer Steuerzahlerbund klagt gegen Hunsrück-Airport
(Bericht in der Rhein-Zeitung vom 01.10.2013

Stellungnahme BI Nachtflughafen Hahn

Warum also werden der Öffentlichkeit, vertreten durch den Steuerzahlerbund, die Fakten zu diesem gescheiterten Kreditgeschäft zu Lasten öffentlicher Kassen am landeseigenen Flugplatz Hahn vorenthalten?

Warum muss der Steuerzahlerbund sein legitimes Recht auf Herausgabe der Informationen erst bei einem Gericht einklagen?

Es gibt für uns nur eine stichhaltige Erklärung: Der Sachverhalt enthält so viel politischen Sprengstoff, dass die Verantwortlichen lieber diesen, die Aufklärung verzögernden Weg beschreiten, als umgehend die ungeschminkte Wahrheit preiszugeben. Sollen mit dieser leicht zu durchschauenden Taktik etwa parlamentarische Mehrheiten und damit Politikerexistenzen gesichert werden?

Man möge sich nur einmal die Konsequenzen vor Augen führen, wenn sich herausstellen sollte, dass ein begründeter Verdacht auf Insolvenzverschleppung gegen die Geschäftsführung der ACG entstünde, und dies unterstützt von der Flughafen Hahn Geschäftsleitung und möglicherweise einer öffentlich rechtlichen Bank?

Was wenn deutlich würde, dass mithilfe überhöhter Rechnungen der ebenfalls am Hahn angesiedelten Schwesterfirma der Air-Cargo-Germany, des Wartungsunternehmens Haitec Aircraft Maintenance GmbH, Gewinne verschoben wurden?

Oder, dass es noch offene Forderungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger gegen die ACG gäbe, also weitere Rechnungen, die der Steuerzahler oder die Versicherten zu tragen hätten?

Sollte darüber hinaus die Flughafen-Hahn GmbH und die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz ihre Ansprüche bei der Gläubigerversammlung der ACG nicht geltend gemacht haben, wäre der Skandal nahezu perfekt.

Wenn aus den Unterlagen ersichtlich würde, dass der von Minister Lewentz eingesetzte neue Aufsichtsratsvorsitzende der Flughafen-Hahn GmbH Barbaro, als damaliger Aufsichtsratsvorsitzender der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz von der skandalösen Kreditvergabepraxis an die ACG gewusst hat, wäre schwerlich noch zu leugnen, dass dies mit politischer Rückendeckung von höchster Ebene geschehen wäre.

Weder Staatssekretär Barbaro, noch sein verantwortlicher Vorgesetzter Minister Lewentz wären länger im Amt zu halten.
Dies käme letztendlich einer Existenz bedrohendenden Katastrophe für die gesamte Landesregierung gleich, ein wahrlich ausreichender Grund, die Offenlegung der Fakten zur Kreditvergabe an die ACG vorläufig zu verhindern.

Weiterführende Links

(Newsletter der BI Nachtflughafen Hahn vom 05.10.2013 )