Presseerklärung Nr. 1/2007 vom 09.01.2007
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zur anstehenden Sitzung der Kommission zum Schutz gegen Fluglärm und Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge für den Flugplatz Hahn am Mittwoch, den 10. Januar 2007, 14:00 Uhr.

  1. Die Lärmmessprotokolle des Flugplatzes Hahn weisen Mängel auf
  2. Die BI fordert eine Überprüfung und Abstellung der Mängel in den Lärmmessprotokollen
  3. Die Bi fordert eine generelle Einstellung der lauten Flüge von veraltetem Fluggerät ohne Kapitel 3 Zertifizierung
  4. Die Bi fordert endlich die Einführung der Bonusliste auf dem Hahn

Zu 1. Die BI gegen den Nachtflughafen Hahn, hat die von der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. (BVG) zur Verfügung gestellten Lärmmessprotokolle von 2006 des Flugplatzes Hahn einer eingehenden Analyse unterzogen, und dabei festgestellt, dass die Lärmmessprotokolle schwerwiegende Mängel aufweisen, wie bspw.

Airbus A 300, wahrscheinlich eingesetzt von der türkischen MNG
November: Lärmwerte von 14 Landungen, hingegen nur Lärmwerte von 5 Starts.
Oktober: Lärmwerte von 29 Landungen, Lärmwerte von nur 19 Starts.
September: Lärmwerte von 24 Landungen, Lärmwerte von nur 18 Starts.

Antonov An 12, ein extrem lautes Propellerflugzeug, eingesetzt von Air Armenia
September: Lärmwerte von 11 Landungen, hingegen nur Lärmwerte von 5 Starts.

Ilyushin 76, der übelste Krachmacher, eingesetzt bspw. von SilkWayAirlines.
Oktober: Lärmwerte von 23 Landungen, hingegen nur Lärmwerte von 18 Starts, bei weiteren 5 Starts fehlt jeweils der Lärmwert einer der Lärmmessstationen.

Dies wird an folgendem Beispiel verdeutlicht: am 09.10.2006 landete um 12:51 Uhr eine Ilyushin 76 in Hahn . Dabei wurde in Würrich ein Spitzenpegel von 84,0 dB(A) und in Hahn einer von 78,7 dB(A) gemessen. Weder am 09.10.2006 noch an den Folgetagen finden sich Lärmpegel, die dem Start einer Ilyushin 76 zugeordnet sind.
Am 10.10.2006 findet sich jedoch in den Lärmmeßberichten um 00:29:12 Uhr, also in der nächtlichen Sperrfrist, ein nicht einem Flugzeug zugeordneter Wert von 73,5 db(A) für die Station Hahn, um 00:30:42 Uhr ein Wert von 92,1 dB(A) für Hirschfeld und um 00:31:08 Uhr ein Wert von 90,3 dB(A) für Oberkleinich. Dies sind die typischen Werte, die ein "Flüsterjet" wie die Ilyushin 76 beim Start verursacht.

Diese Fehler ziehen sich wie ein roter Faden durch die gesamten Lärmmessprotokolle.

Zu 2. Die BI gegen den Nachtflughafen Hahn hat daher den Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm aufgefordert, in der Sitzung der Lärmschutzkommission am 10.1.07 diese Mängel zu beanstanden und auf die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH einzuwirken, dass die Mängel in den Lärmmessberichten abgestellt werden.

Für die BI gegen den Nachtflughafen Hahn stellt sich
1. die Frage, warum die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ihre eigenen Lärmmessprotokolle, zumindest im Bereich der kritischen Flugzeuge wie den Jumbo-Jets, des Airbus A 300, Antonov 12 und 124 sowie Ilyushin 76 vor Herausgabe der Protokolle nicht auf Plausibilität überprüft und
2. warum den anderen Mitgliedern der Kommission zum Schutz vor die Mängel in den Lärmmessprotokollen nicht auffallen.

Sicher ist, dass die stark mängelbehafteten Lärmmessprotokolle der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH nicht geeignet sind, ein realistisches Bild von den Lärmbelastungen für die Bevölkerung aufzuzeigen. Politik und Kontrollbehörde werden über die wahren Ausmaße der Lärmbelastungen nicht richtig informiert. Maßnahmen zur Lärmbekämpfung bleiben ggf. aus diesem Grund aus.

Zu 3: Der Vertreter der Bundesvereinigung gegen Fluglärm wurde gebeten zu klären, mit welchem Recht bzw. mit von wem und aus welchem Grund erteilten Sondergenehmigungen Flugzeuge vom Typ Ilyushin 76, Antonov 12, Antonov 124 und Boeing B 747-100, allesamt veraltetes und überlautes Fluggerät, am Flugplatz Hahn sogar in der Nacht eingesetzt wird, wo doch an renommierten Flughäfen solche Flieger noch nicht einmal tagsüber starten und landen dürfen. Nach Informationen der BI verfügen alle die vorgenannten Flugzeugtypen nicht über eine Kapitel 3-Zertifizierung, und dürften daher normalerweise in Westeuropa überhaupt nicht mehr eingesetzt werden.

Zu 4: Als weitere Aufgabe wurde das Kommissionsmitglied der BVG gebeten, auf Einführung der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr am Flugplatz Hahn zu drängen. Mit der Einführung der Bonusliste am Flugplatz Hahn könnten endlich die schlimmsten nächtlichen Krachmacher wie bspw. die Douglas DC 10 von Aeroflot und Omni Air vom Hahn verbannt werden. Fluggesellschaften wie Ryanair und Wizz-Air, die modernes und weniger lautes Fluggerät mit Kapitel 3-Zertifikat einsetzen, wären von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Auf die rückständigen Fluggesellschaften würde mit dieser Maßnahme Druck ausgeübt, die schon längst überfällige Modernisierung ihrer veralteten Flugzeugflotte zu vollziehen.