Landesregierung weitet Lärmschutzmaßnahmen aus

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Flughafen Hahn: Land weitet Lärmschutzmaßnahmen aus / Fracht- und Charterflug nicht berührt

Beschränkungen für den zivilen Schulungsbetrieb
Schulungsflugbetrieb soll in schutzwürdigen Zeiten eingeschränkt werden.

Flughafen Hahn/Mainz. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die luftrechtliche Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn geändert. Der bisher auf dem Verkehrsflughafen Hahn durchgeführte Schulungsbetrieb macht es nach Ansicht des Ministeriums erforderlich, in den besonders schutzwürdigen Zeiten zugunsten des Flughafenumlandes Beschränkungen einzuführen.

So ist es erforderlich, zur Entlastung der Umgebung des Flughafens Hahn vor Fluglärm den nicht gewerblichen zivilen Schulungsbetrieb in den besonders schutzwürdigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen, an Tagesrandzeiten sowie während der Zeit der Mittagsruhe einzuschränken. Klargestellt wird, daß diese Untersagung auch für Flüge ohne Bodenberührung und unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Durchstarten des Luftfahrzeuges gilt.

Die Genehmigungsbehörde hat zusätzlich zu en bisher in das Schutzgebiet aufgenommenen Wohnanlagen auch die gesamte Ortsgemeinde Kleinich aufgenommen. Mit den Änderungen wird das luftrechtliche Gesamtkonzept, den Flughafen Hahn zu einem internationalen Fracht- und Charterflughafen auszubauen, nicht berührt.

(Zeller Wochenspiegel v. März 1997)