Einschränkungen beim Schulflugbetrieb!
Wer glaubts wird selig!

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Für den Hahn gelten zukünftig neue Flugregeln
Sonntags- und Mittagsruhe sind jetzt heilig
Schulungsflugbetrieb wird eingeschränkt - Geschäftsführung: Akzeptanz verbessern

FLUGPLATZ HAHN» RED. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die luftrechtliche Genehmigung zur zivilen Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn geändert.

Der bisher auf dem Verkehrsflughafen Hahn durchgeführte Schulungsflugbetrieb macht es erforderlich, in den besonders schutzwürdigen Zeiten zugunsten des Flughafenumlandes Beschränkungen einzuführen.

So ist es erforderlich, zur Entlastung der Umgebung des Flughafens Hahn vor Fluglärm den nicht gewerblichen zivilen Schulungsbetrieb in den besonders schutzwürdigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen, an Tagesrandzeiten sowie während der Zeit der Mittagsruhe einzuschränken. Betont wird, daß diese Untersagung auch für Flüge ohne Bodenberührung und unmittelbar anschließendem Beschleunigen und Durchstarten des Luftfahrzeuges gilt. Mit diesen Beschränkungen wird in den genannten, besonders schutzbedürftigen Zeiten ein maßgeblicher Beitrag zur Entlastung der Umgebung des Flugplatzes Hahn vor Fluglärm geleistet. Insbesondere das Pilotentraining mit strahlgetriebenen Flugzeugen zu den genannten Zeiten hat in der Aufbauphase des zivilen Flugbetriebes auf dem Militärflugplatz Hahn zu besonderen Lärmbelastungen der Flughafenumgebung geführt.

Ferner haben neuere lärmphysikalische Untersuchungen das in der Genehmigung ausgewiesene Schutzgebiet im wesentlichen bestätigt. Die Genehmigungsbehörde hat zusätzlich zu den bisher in das Schutzgebiet aufgenommenen Wohnlagen auch die Wohnlage Kleinich, das heißt die, gesamte Ortsgemeinde Kleinich, in das Schutzgebiet aufgenommen.

Mit den Änderungen wird das luftgerechte Gesamtkonzept, den Flughafen Hahn zu einem internationalen Fracht- und Charterflughafen auszubauen, nicht berührt.

Die Genehmigungsänderung mit Begründung wird in den kommenden Wochen in den benachbarten Verbandsgemeinden zur Einsicht ausliegen.
Gegen die durch die Landesregierung verfügten weiteren Lärmschutzmaßnahmen für den Flughafen Hahn erhebt die Flughafengesellschaft keine Einwendungen. Die Geschäftsführer Klaus Hartmann Und Jörg Berres stellen fest, daß die nun verfügten weiteren Beschränkungen, insbesondere für den Trainings- und Übungsflugbetrieb mit dazu beitragen werden, die Akzeptanz des Flughafens in der Nachbarschaft weiter zu verbessern.

Durch verstärkten Übungsflugbetrieb an Wochenende mit strahlgetriebenen Flugzeugen war die Bevölkerung in der Umgebung in diesem besonders schutzbedürftigten Ruhezeiten zusätzlichen Lärmbelästigungen ausgesetzt. Dieses Flugtraining ist nun nur noch während der Woche von 7 bis 21 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr möglich. Samstagnachmittag und Sonntag bleiben die Flughafenanwohner ab sofort von nichtgewerblichen zivilen Schulungsbetrieb verschont.

Der Aufbau eines leistungs- und wettbewerbsfähigen Fracht- und Passagiercharterflughafens Hahn werde durch diese Regelungen nicht gefährdet, heißt es in einer Presseerklärung von gestern.

(Hunsrücker Zeitung v. 07.04.1997)

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