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Absender:

Staatsanwaltschaft Bad-Kreuznach
Bad-Kreuznach

Ermittlungsverfahren gegen xxx und andere

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Aus dem Hauptflugbuch des Flughafens Hahn, welche eine Aufstellung des Platzrundenverkehrs der Fluggesellschaften LTU und Aeroloyd enthalten, ergibt sich, dass a, 01. April 1999 in der Zeit von 21.00 Uhr bis ca. 21.50 Uhr Schulflüge der Aeroloyd stattgefunden haben, welche als gewerbliches Flugtraining durch die luftrechtliche Genehmigung für die zivile Mitbenutzung des Militärflugplatzes Hahn in Verbindung mit dem von Ihnen zitierten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zulässig waren.

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Hinsichtlich der von Ihnen aufgeführten Flüge vom 02. und 07. Mai 1999 haben die Ermittlungen ergeben, dass diese Flugzeuge, welche im Eigentum der Firma Express Airways stehen, ausgeführt wurden, welche seit Anfang 1999 ihren Sitz auf dem Gelände des Flugplatzes Hahn haben. Aufgrunddessen stehen die von Ihnen angeführten Flüge im Einklang mit der luftrechtlichen Genehmigung.
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Hüttemann, Staatsanwalt