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Bürgerinitiative "beinhart"
Gegner des Flughafen-Ausbaus halten Klage aufrecht

MORBACH. Die Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn hält ihre Klage gegen die Erweiterung des Hunsrück-Airports aufrecht. Ihrer Auffassung nach liegen der behördlichen Genehmigung falsche Daten und ein fragwürdiger Flugzeugmix zu Grunde.

Von unserer Redakteurin ILSE ROSENSCHILD

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen Hahn will weiterhin vor Gericht den Ausbau des Flughafens stoppen, wie ihre Vertreter bei einer Veranstaltung in Morbach deutlich machten. In der Gaststätte "Waidmannsheil" stellten sie Details ihrer Klage vor. Eine Einigung mit dem Flughafen-Betreiber werde es, anders als beim Naturschutzbund (Nabu), nicht geben, versicherte BI-Sprecher Uwe Andretta: "Da sind wir beinhart."

Die Flughafengegner haben keine Möglichkeit, als Bürgerinitiative zu klagen. Sie unterstützen deshalb die Klage eines Privatmannes aus dem Morbacher Raum, der sich durch die Startbahnverlängerung beeinträchtigt fühlt. Mit der Klage solle nachgewiesen werden, dass der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember vergangenen Jahres rechtswidrig sei. Denn im Genehmigungsverfahren seien Fehler gemacht worden, so die Flughafen-Gegner, die die Frage beträfen, welche Dörfer in den Genuss von Lärmschutz-Maßnahmen kommen.

Laut Planfeststellungsbeschluss, einer Art Baugenehmigung für die verlängerte Rollbahn, bleiben die Orte der Einheitsgemeinde Morbach komplett außen vor. Denn 13 nächtliche "Lärmereignisse" mit 68 Dezibel und mehr, wie sie die behördliche Genehmigung als Richtschnur für Schutzmaßnahmen vorsieht, kommen laut Gutachter auch nach dem Ausbau rund um Morbach nicht vor. Anders sähe es aus, würden sechs Lärmereignisse mit 67 Dezibel als Schwellenwert angenommen. Ein Maßstab der im Jahr 1997 höchstrichterlich für den Hahn festgelegt worden war, als dieselbe Bürgerinitiative gegen den Nachtflugbetrieb geklagt hatte. Zu dem niedrigeren Schwellenwert war es damals gekommen, weil der Hunsrück als "besonders nachtstilles Gebiet" eingestuft wurde. Mit dieser engeren Richtschnur würden zumindest Einwohner der Orte Hundheim, Hinzerath und Wederath in den Genuss kostenloser Lärmschutzfenster für ihre Schlafzimmer kommen. Möglicherweise übrigens auch die aus Bischofsdhron.


"Ungereimtheiten und Fehler"


Denn in den Unterlagen des Flughafens sehe es auf einer Karte so aus, als ob auch der 800-Einwohner-Ort tangiert wäre, erklärte Mario Winkel, ebenfalls einer der BI-Sprecher.

Doch der Lärmschutz muss sich nach Auffassung der BI-Organisatoren ohnehin auf ein größeres Gebiet erstrecken. Denn den Prognosen liegt ihrer Auffassung nach falsches Datenmaterial und ein fragwürdiger Flugzeug-Mix zu Grunde. Ein Beispiel: In den ersten fünf Monaten des Jahres 2005 habe es 1244 Flugbewegungen "mit großem und schweren Fluggerät gegeben". Schreibe man dies bis zum Jahresende fort, so komme man auf 3000 Flugbewegungen dieser Klassen im Jahr bei einer Frachtmenge von 90 000 Tonnen. Bis 2015 soll sich die Frachtmenge ohne Flughafen-Ausbau verdoppeln, die Anzahl der Flugbewegungen dagegen von rund 3000 auf 124 reduzieren. Wegen dieser und anderer "Ungereimtheiten und schwer wiegender Fehler" ist Andretta, was den Ausgang der Klage angeht, optimistisch: "Ich habe volles Vertrauen in unseren Rechtsstaat." Ein Verhandlungstermin sei noch nicht anberaumt.

"Warum klagt die Initiative nicht gegen den Werteverlust unserer Immobilien", fragte einer der 50 Besucher. Das gehe nicht, weil der Privatkläger keine Immobilie besitze, erwiderten die BI-Vertreter. Kritisch äußerte sich Felix Assmann, Zweiter Beigeordneter der Einheitsgemeinde. Er warf den Flughafen-Gegnern vor, mit nachweislich falschen Argumenten zu operieren. Diese wiesen den Vorwurf zurück und versicherten, mit offiziellen Zahlen des Flughafens zu arbeiten.

Viele Stühle im Saal waren leer geblieben. Die BI hatte auf mehr Interesse gehofft. Nicht zuletzt, weil sie um Spenden für die noch nicht zu beziffernden Prozesskosten baten. Wer spenden möchte, kann sich an Bärbel Anton richten, Telefon 06533/5453.

(Trierischer Volksfreund vom 26.10.2005)