Beschluß der Gemeindevertretung Neuwittenbek

Die Gemeindevertretung Neuwittenbek hat am 03.05.2001 einstimmig folgenden Beschluß gefaßt:

 

 

Die Gemeindevertretung möge beschließen:

 

1. Der bestehende Flughafen Holtenau deckt den regionalen Bedarf und wird von den Neuwittenbekern akzeptiert.

Aber im Interesse der Neuwittenbeker Bürger lehnt die Gemeindevertretung eine Startbahnverlängerung des Flughafens Holtenau ab; sämtliche Siedlungsbereiche innerhalb der Gemeinde liegen in der Einflugschneise, so daß durch eine Startbahnverlängerung auch sämtliche Einwohner mit der verlagerten Start- und Landephase betroffen wären.

Potenzialanalyse und Lärmgutachten sind nicht geeignet, die geplante Erweiterungsmaßnahme zu begründen. Denn für den Linienflugverkehr ist eine Startbahnverlängerung nicht erforderlich; sie würde allein dem Charterflug- und ggf. dem Luftfrachtverkehr dienen. Zumindest der Charterflugverkehr nutzt aber düsengetriebene Luftfahrzeuge, die - neben der stärkeren Frequentierung des Flughafens Holtenau - auf jeden Fall zu erheblich steigenden Abgas- und Lärmbelästigungen führen (zumal auch kein Nachtflugverbot besteht).

Die Gemeindevertretung Neuwittenbeks vermißt Alternativkonzepte, die weniger stark besiedelte Räume überplanen.

In einem stark besiedelten Raum liegen die Kosten der in Aussicht genommenen Flughafenerweiterung (z.B. Tunnelbau an der B 503) außer Verhältnis; auch dies spricht gegen das Projekt, da letztlich die Finanzierung aus Steuermitteln erfolgen soll.

 

2. Die Verwaltung wird gebeten, Ziffer 1 des Beschlusses den am Verfahren beteiligten Institutionen (Flughafengesellschaft Kiel u.ä.) zur Kenntnis zu geben.

 

3. Die Verwaltung wird weiterhin gebeten, die rechtlichen Möglichkeiten der Gemeinde im Rahmen des Planungsverfahrens abzuklären, da die Gemeinde beabsichtigt, alle Rechtsmittel zur Verhinderung einer Startbahnverlängerung auszuschöpfen.