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Liebe Altenholzer,

zu den Geschäftsfeldern des Flughafens Kiel-Holtenau (AN Nr. 14/01) gehört auch der Pauschalreiseverkehr, der als Linien- oder Charterflugverkehr Teil des kommerziellen Flugverkehrs ist.

Die Buchung einer Pauschalreise umfasst in der Regel den Transport von einem Sammelpunkt zum gewünschten Urlaubsziel, die Unterbringung am Urlaubsort, sowie den Rücktransport zum Sammelpunkt. Die Anreise zum Sammelpunkt muss normalerweise individuell gestaltet werden (mit PKW, Bus, Bahn oder Linienflug). Der Weitertransport zum Urlaubsort erfolgt dann üblicherweise mit Charterflugzeugen. Die Zusammenfassung der Touristen zu größeren Pauschalreiseeinheiten spart Kosten und macht den Gesamturlaub günstiger.

Um die im Pauschalreiseverkehr eingesetzten großen Charterflugzeuge abfertigen zu können, benötigt ein Flughafen eine ausreichend lange Start- und Landebahn. Nach Aussage der Lufthansa sind für Pauschalreisen in den Mittelmeerraum Startbahnen von 1800 m Länge völlig ausreichend.

Die in Kiel diskutierte »kleine Lösung« sieht zusätzlich zu einer 1799 m langen Startbahn einen 300 m langen Overrun vor. (Auf einem Overrun darf gerollt und gestartet, aber nicht gelandet werden.) Das bedeutet, dass der Kieler Flughafen auch bei der »kleinen Lösung« immerhin eine effektive Startbahnlänge von 2099 m haben würde. Auf einer derart langen Startbahn könnte sogar eine Boeing 737-800 mit 189 Sitzplätzen uneingeschränkt mit einem Aktionsradius von bis zu 5900 km eingesetzt werden.

Für den AKU
Jörg Christ
(Altenholzer Nachrichten vom 26.10.2001)