H.
Tewes
Insterburger Weg 3 Tel.
32 35 52
Christiansen Allensteiner Weg 69 Tel. 32 769
Liebe Altenholzer,
ob Sie es glauben oder nicht, das Lärmproblem bei der Erweiterung der
Start- und Landebahn Kiel-Holtenau hängt neben anderem mit einer kleinen
Zahl in Klammern (3) oder (4) zusammen.
Das im Fluglärmgesetz von 1971 festgelegte Verfahren zur Ermittlung und
Bewertung von Fluglärm verwendet zur Bildung des äquivalenten
Dauerschallpegels genannt Leq(4) den Äquivalenzfaktor q=4.
Dagegen wird in den nationalen Lärmschutzregelungen für alle anderen
Geräuschquellenarten (Straßen- und Schienenverkehr, Industrie- und
Freizeitlärm) und zunehmend in den Regelungen anderer Staaten zum
Fluglärm der energieäquivalente Mittelungspegel Leq(3) mit
dem Äquivalenzfaktor q=3 als Standard verwendet. Der Unterschied ist,
dass mit dem energieäquivalenten Dauerschallpegel Leq(3)
kurze, laute Ereignisse höher bewertet werden, als mit dem äquivalenten
Dauerschallpegel Leq(4). Bei einem Schallereignis mit einer
Dauer von nur 30 Sekunden beträgt der Unterschied der beiden
Bewertungsmaßstäbe beispielsweise 10,8 dB(A).
Dazu ein Beispiel: Wir betrachten eine B 737, die typischerweise im
Pauschalflugverkehr eingesetzt wird. Die Maschine rollt in 7 Minuten zum
Startplatz (Taxi Out). Bei vollem Schub beginnt das Flugzeug zu rollen,
beschleunigt, hebt ab (Take Off) und verlässt den Flughafen Holtenau nach
30 Sekunden. Der Schub wird dann etwas reduziert und nach längstens 2
Minuten (Climb Out) hat das Flugzeug Kiel verlassen.
In Altenholz-Stift wird der Take-Off-Lärm beispielsweise für eine B 737
mit einem Maximalpegel von 85 dB(A) wahrgenommen. Dadurch, dass uns die
Flughafenplaner aber vorrechnen, dass so eine Maschine nur viermal pro
Woche startet (das Szenario 2 liegt dem Lärmgutachten zugrunde) haben wir
rechnerisch 42 Stunden Zeit, um uns von dem Ereignis zu erholen. Der Leq(3)
-Wert liegt dann rechnerisch bei 50 dB(A), also weit unter der Grenze der
einfachen Belästigung, die mit 55 dB(A) angegeben wird.
Sollte sich der Flughafen aber doch deutlich besser entwickeln und wir
müssten neben dem Regionalflugverkehr mit acht solcher Flugzeuge pro Tag
rechnen, dann wäre an diesem Ort in Altenholz-Stift der Schallpegel
mindestens Leq(3) = 62 dB(A). Das ist bereits der
Präventionswert mit erheblicher Belästigung, der bauliche Veränderungen
an Gebäuden mindestens rechtfertigt.
Nun werden die Flughafenplaner sagen, dass acht Pauschalflugzeuge pro Tag
völlig unrealistisch sind. Sollte sie in zehn Jahren die Realität aber
Lügen strafen, werden die dann Verantwortlichen eine neue Berechnung
anstellen. Dann liegt nämlich eine bestehende Anlage vor und nach
heutiger Gesetzeslage, Rechtsprechung und Gutachterauffassung wird dann
mit einem äquivalenten Dauerschallpegel Leq(4) gerechnet.
Damit würde sich für das gleiche Ereignis mit dem Äquivalenzfaktor q=4
ein Wert von 54 dB(A) errechnen. Dieser Wert liegt nun wiederum unter der
Schwelle für die einfache Belästigung. Somit hätten die
Verantwortlichen kein Problem, sondern nur die Anwohner. Das ist der
Unterschied zwischen (3) und (4).
Für den AKU
Günther Schall
(Altenholzer Nachrichten vom 11.06 2001) |