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Liebe Altenholzer,

ob Sie es glauben oder nicht, das Lärmproblem bei der Erweiterung der Start- und Landebahn Kiel-Holtenau hängt neben anderem mit einer kleinen Zahl in Klammern (3) oder (4) zusammen.
Das im Fluglärmgesetz von 1971 festgelegte Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Fluglärm verwendet zur Bildung des äquivalenten Dauerschallpegels genannt Leq(4) den Äquivalenzfaktor q=4. Dagegen wird in den nationalen Lärmschutzregelungen für alle anderen Geräuschquellenarten (Straßen- und Schienenverkehr, Industrie- und Freizeitlärm) und zunehmend in den Regelungen anderer Staaten zum Fluglärm der energieäquivalente Mittelungspegel Leq(3) mit dem Äquivalenzfaktor q=3 als Standard verwendet. Der Unterschied ist, dass mit dem energieäquivalenten Dauerschallpegel Leq(3) kurze, laute Ereignisse höher bewertet werden, als mit dem äquivalenten Dauerschallpegel Leq(4). Bei einem Schallereignis mit einer Dauer von nur 30 Sekunden beträgt der Unterschied der beiden Bewertungsmaßstäbe beispielsweise 10,8 dB(A).
Dazu ein Beispiel: Wir betrachten eine B 737, die typischerweise im Pauschalflugverkehr eingesetzt wird. Die Maschine rollt in 7 Minuten zum Startplatz (Taxi Out). Bei vollem Schub beginnt das Flugzeug zu rollen, beschleunigt, hebt ab (Take Off) und verlässt den Flughafen Holtenau nach 30 Sekunden. Der Schub wird dann etwas reduziert und nach längstens 2 Minuten (Climb Out) hat das Flugzeug Kiel verlassen.
In Altenholz-Stift wird der Take-Off-Lärm beispielsweise für eine B 737 mit einem Maximalpegel von 85 dB(A) wahrgenommen. Dadurch, dass uns die Flughafenplaner aber vorrechnen, dass so eine Maschine nur viermal pro Woche startet (das Szenario 2 liegt dem Lärmgutachten zugrunde) haben wir rechnerisch 42 Stunden Zeit, um uns von dem Ereignis zu erholen. Der Leq(3) -Wert liegt dann rechnerisch bei 50 dB(A), also weit unter der Grenze der einfachen Belästigung, die mit 55 dB(A) angegeben wird.
Sollte sich der Flughafen aber doch deutlich besser entwickeln und wir müssten neben dem Regionalflugverkehr mit acht solcher Flugzeuge pro Tag rechnen, dann wäre an diesem Ort in Altenholz-Stift der Schallpegel mindestens Leq(3) = 62 dB(A). Das ist bereits der Präventionswert mit erheblicher Belästigung, der bauliche Veränderungen an Gebäuden mindestens rechtfertigt.
Nun werden die Flughafenplaner sagen, dass acht Pauschalflugzeuge pro Tag völlig unrealistisch sind. Sollte sie in zehn Jahren die Realität aber Lügen strafen, werden die dann Verantwortlichen eine neue Berechnung anstellen. Dann liegt nämlich eine bestehende Anlage vor und nach heutiger Gesetzeslage, Rechtsprechung und Gutachterauffassung wird dann mit einem äquivalenten Dauerschallpegel Leq(4) gerechnet. Damit würde sich für das gleiche Ereignis mit dem Äquivalenzfaktor q=4 ein Wert von 54 dB(A) errechnen. Dieser Wert liegt nun wiederum unter der Schwelle für die einfache Belästigung. Somit hätten die Verantwortlichen kein Problem, sondern nur die Anwohner. Das ist der Unterschied zwischen (3) und (4).

Für den AKU
Günther Schall
(Altenholzer Nachrichten vom 11.06 2001)