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Wohl keine Untreue - aber: Auffallend lukrativer Vertrag am Hahn


Rheinland-Pfalz - Gab es Unregelmäßigkeiten am Flughafen Hahn? Verträge mit zwei Unternehmen - zuständig für die Passagier- und Gepäckabfertigung - kamen auf fragwürdige Weise zustande, was zu einer Sonderprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach führte. Das Ergebnis lautet offenbar: Die umstrittenen Verträge führten angeblich nicht zu gravierenden wirtschaftlichen Nachteilen für die Flughafengesellschaft.

Von unserem Redakteur Dietmar Brück

Anderenfalls wäre die frühere Hahn-Führung unter Untreueverdacht geraten. Allerdings gibt es Auffälligkeiten, die stutzig machen. Ein zentraler Vertrag ist auffallend lukrativ dotiert. Und: Die kostengünstigere und einfachere Abfertigung von Militärpersonal am Airport wird mit gleich hohen Sätzen wie die von Zivilpassagieren abgerechnet.

Hahn-Aufsichtsratschef Salvatore Barbaro (SPD) gab auf Anfrage unserer Zeitung erste Einblicke in die Dornbach-Expertise, die in schriftlicher Form noch nicht zugänglich ist. Der SPD-Politiker hatte bei seinem Amtsantritt Aufklärung versprochen. Die Untersuchung durch die Dornbach GmbH war durch Recherchen unserer Zeitung ausgelöst worden.

Der Fall in Kürze: Im Fokus stehen zwei Firmen - die Serve & Smile Dienstleistungs-GmbH (SSD) und die Handle & Smile mbH (HSD), inzwischen auch eine GmbH. Die SSD erledigt die Passagierabfertigung, die HSD die Gepäckabfertigung an dem Hunsrück-Airport. Im Frühjahr 2009 wurde der SSD-Vertrag vorzeitig mit Genehmigung des damaligen Flughafenchefs Jörg Schumacher verlängert. In die Gestaltung des lukrativen Kontraktes war der frühere Prokurist Stefan Maxeiner einbezogen.

Wenig später erwarb dessen Frau alle Gesellschafteranteile. Nahezu parallel dazu übernahm eine SSD-Tochter, die HSD, das Geschäft mit der Kofferabwicklung. Nach internem Wirbel musste Maxeiners Ehefrau, Dagmar Maxeiner-Müller, die Gesellschafteranteile wieder zurückgeben, blieb aber in führender Position - seit 2010 als Prokuristin für SSD und HSD. Beide Firmen erzielen hohe Gewinne, die bei Kennern der Szene für Diskussionen sorgen.

Die Untersuchung:Dornbach hat die Geschäftsergebnisse von SSD (Passagier) und HSD (Gepäck) sowie die Rechtmäßigkeit der Verträge geprüft. Der Hahn-Aufsichtsrat erteilte hierzu den Auftrag.

Die Ergebnisse: Der Vertrag für die Gepäckabwicklung (HSD) hätte ausgeschrieben werden müssen. Da dies aber nachgeholt wurde und die HSD die anschließende europaweite Ausschreibung gewann, sieht Dornbach keine wirtschaftlichen Nachteile für den Hahn.

Bei der SSD (Passagierabfertigung) wurde dem Hahn ein Vergabefehler ins Stammbuch geschrieben. 2009 wäre eine Ausschreibung dringend geboten gewesen - entgegen einer positiven juristischen Einschätzung, die damals angeblich auf Wunsch der Hahn-Führung verfasst wurde. Zudem wurde die Vergütung für die Abfertigung von Soldaten, bei der weniger Kosten entstehen, im SSD-Vertrag zu hoch angesetzt - nämlich mit den gleichen Sätzen wie für zivile Fluggäste (1,20 Euro pro Passagier). 2,7 Prozent des Passagieraufkommens sind militärisch. Wird dafür ein zu teurer Satz in Rechnung gestellt, kann über einen längeren Zeitraum leicht ein höherer sechstelliger Betrag zusammenkommen. Dornbach hätte einen differenzierteren Vertrag für besser gehalten, ordnet dem Sachverhalt aber eine "untergeordnete Bedeutung" (Barbaro) zu. Der Hahn-Aufsichtsratschef sprach aber von einem "sehr lukrativen" Vertrag.

Offene Fragen: Durchaus denkbar, dass es in der Causa Maxeiner auf einen Auflösungsvertrag hinausläuft. Entschieden ist nichts. Zudem kursieren hartnäckige Gerüchte, dass es am Flughafen noch weit mehr fragwürdige Geschäfte rund um einen mehr oder minder festen Kreis von Profiteuren gab. Berechtigter Verdacht oder üble Nachrede? Man darf gespannt sein, wie sich die Staatsanwaltschaft hierbei verhalten wird.

(Hunsrücker Zeitung vom 14.03.2014)