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Hahn: Betriebsratswahl ungültig


Rechtsstreit Urteil nach Urnengang im April - Liste "Wir für Dich" hat Erfolg - Fall für die Staatsanwaltschaft?

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lughafen Hahn. So positiv die Geschäftsnachrichten dieser Tage für den Flughafen Hahn sind, so sehr gären alte Ungereimtheiten nach. Das Arbeitsgericht Bad Kreuznach hat bereits Anfang August die Betriebsratswahlen am Flughafen für ungültig erklärt. "Wir rechnen täglich mit der Urteilsbegründung", sagt der Koblenzer Anwalt Tim Schwarzburg. Der Arbeitsrechtler vertritt die Liste "Wir für Dich", die Anfang April nicht als 'Vorschlag zur Betriebsratswahl zugelassen worden ist. In der Folge waren die Betroffenen gerichtlich gegen die Wahl vorgegangen, weil sie sich vom Wahlvorstand unter der Leitung des stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden Jörg Munsteiner unrechtmäßig von der Wahl ausgeschlossen fühlten.

"Die Wahl ist erfolgreich angefochten", sagt Anwalt Schwarzburg. Der Richterspruch vom 7. August könnte sich unter anderem auf den Umstand beziehen, dass strittig ist, ob es ein entscheidendes Schreiben des Wahlvorstandes an den Listenführer gab oder nicht. Dieses mutmaßliche Schreiben an den Listenführer von "Wir für Dich" soll davon handeln, dass der Wahlvorschlag nicht zulässig sei und damit nicht für die Betriebsratswahl berücksichtigt werden könne. Das Schreiben soll dem Listenführer kurz vor der Wahl zugestellt worden sein. Die vor Gericht beleuchteten Umstände und zeitlichen Abläufe rund um das mutmaßliche Erstellen dieses Schreibens haben aber offensichtlich Zweifel entstehen lassen. "Vor Gericht haben die zwei Wahlvorstandsvorsitzenden -im Übrigen die beiden bei der angefochtenen Wahl wiedergewählten Betriebsratsvorsitzenden - unklare und teils sogar widersprüchliche und damit absolut unglaubwürdige Aussagen zu den Vorgängen gemacht", sagt Schwarzburg.

Ein weiterer Streitpunkt vor Gericht war, dass es offensichtlich eine Änderung an der Wahlvorschlagsliste von "Wir für Dich" gegeben hat, die vermutlich nicht von den Protagonisten der Liste selbst vorgenommen worden ist. Bei dieser Änderung handelt es sich um die Streichung eines Namens. "Es gab mehrere Aussagen, dass bei Einreichung der Liste keine Namen gestrichen worden waren", sagt Schwarzburg. Falls die Liste nicht von "Wir für Dich" geändert worden sein sollte, könnte dies für den oder die Verantwortlichen Konsequenzen haben. Laut Schwarzburg wurde die Liste vom Wahlvorstand im Zeitraum zwischen ihrer Einreichung und ihrer Prüfung angeblich unter Verschluss gehalten. Demnach wäre zu prüfen, wer eine mögliche Manipulation vorgenommen haben könnte. "Die Liste ist verändert worden", sagt Schwarzburg, "es ist nur unklar, von wem."

Der Fall könnte Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich ziehen. Schließlich handelt es sich bei den im Raum stehenden Vorgängen uni mögliche Straftatbestände: Urkundenfälschung und Behinderung von Betriebsratswahlen. Volker Boch

(Hunsrücker Zeitung vom 06.09.2014)