Oberverwaltungsgericht Koblenz-Hahn

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Rechtsstreit um Gebühren für Billigflieger Ryanair am Hahn – Lufthansa stellt Befangenheitsantrag gegen Koblenzer Richter


Von Markus Lachmann

MAINZ/KOBLENZ - Im jahrelangen Rechtsstreit um Gebühren für den irischen Billigflieger Ryanair am Flughafen Hahn verschiebt sich die Entscheidung erneut. Wie ein Sprecher des OLG Koblenz am Donnerstag auf Anfrage dieser Zeitung mitteilte, hat Lufthansa Befangenheitsantrag gegen den 9. Zivilsenat des OLG gestellt.

Damit ist klar: Am kommenden Mittwoch wird vor dem OLG nicht wie geplant verhandelt, weil nun erst einmal über den neuesten Vorstoß von Lufthansa entschieden werden muss. Die Airline hatte sich unter anderem über die Gebühren am Flughafen beschwert, von denen Ryanair profitiere. Laut der Entgeltordnung des Hunsrück-Flughafens mussten Fluggesellschaften keine Start-, Lande- oder Ladeentgelte zahlen, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Das sei eine unzulässige staatliche Subvention. Der Flughafen Hahn gehört zu 82,5 Prozent dem Land Rheinland-Pfalz.

Der Rechtsstreit hat bereits eine wahre Odyssee hinter sich. Vor dem Landgericht Bad Kreuznach war die Lufthansa bereits vor sieben Jahren mit der Klage gescheitert. Der Fall ging über das OLG bis zu Bundesgerichtshof (BGH) und von dort zurück nach Koblenz, anschließend zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Dieser befand im kommenden Jahr, dass das OLG in Koblenz durchaus über den Fall entscheiden kann.

Sollte sich Lufthansa durchsetzen, drohen Ryanair womöglich hohe Rückzahlungen. Parallel laufen noch Beihilfeverfahren der EU-Kommission in Sachen Flughafen Hahn. Eine Entscheidung der Kommission wird noch für diesen September erwartet. Dem Vernehmen nach drohen dem Hahn aus den EU-Verfahren kein Ungemach.

(Allgemeine Zeitung vom 04.09.2014)