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Bund der Steuerzahler zeigt Ex-Geschäftsführer des Flughafens Hahn an


Von Markus Lachmann

Hat ein Kredit des Flughafens Hahn an die schwächelnde Air Cargo Germany (ACG) im Jahr 2012 noch ein Nachspiel? Der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz fährt jetzt schweres Geschütz auf. Gegen die früheren Hahn-Geschäftsführer Jörg Schumacher und Wolfgang Pollety hat er Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gestellt.

Und darum geht es: Die am Hahn angesiedelte ACG musste im Mai dieses Jahres Insolvenz anmelden. Erst kurz zuvor hatte der Airport dem Unternehmen unter die Arme gegriffen. Er hatte Forderungen gegen die ACG in Höhe von fünf Millionen Euro in einen Kredit umgewandelt. Das war im Oktober 2012.

Fahrlässig gewährter Kredit?

Anlass der Strafanzeige ist ein aktueller Schriftwechsel des Steuerzahlerbundes (BdSt) mit der Flughafen Hahn GmbH. Die Schlussfolgerung des Verbands: Der Kredit sei „in höchst fahrlässiger Weise“ gewährt worden, die Vermögensinteressen des Flughafens seien verletzt worden. So habe die Hahn-Geschäftsführung auf eine Bonitätsprüfung der Airline verzichtet. Hintergrund: Damals prüfte das Luftfahrtbundesamt, ob es der ACG weiter die Betriebsgenehmigung erteilen sollte. Dieses Verfahren schließt auch eine Bonitätsprüfung ein.

Laut Steuerzahlerbund habe die damalige Hahn-Geschäftsführung die Kreditvergabe beschlossen, obwohl das Prüfergebnis des Luftfahrtbundesamt noch nicht vorlag – und sich auf die Zusicherung der ACG verlassen, dass keine negative Entscheidung des Bundesamtes zu erwarten sei. Tatsächlich kam es dann anders.

Nicht nachgehakt

Der Verband moniert auch mangelnde Kreditsicherheiten. So hätten aufgrund der zunehmenden Überschuldung der ACG einzig deren Gesellschafter mit einer Bürgschaft eine nennenswerte Sicherheit bieten können. Doch hier habe die Hahn-GmbH offenbar nicht nachgehakt. BdSt-Landesgeschäftsführer René Quante: „Im Ergebnis wurde so das komplette Kreditrisiko auf den Flughafen abgewälzt. Warum die Hahn-Geschäftsführung das zugelassen hat, ist bis heute unverständlich geblieben.“

Aus dem Umfeld der früheren Hahn-Geschäftsführer um Jörg Schumacher und Wolfgang Pollety hatte verlautet, die Umwandlung von Forderungen in ein Darlehen sei ein üblicher Vorgang. Hätte man die Forderungen eingetrieben, wäre die ACG und damit der größte Frachtkunde "platt" gemacht worden.

Laut Steuerzahlerbund wäre die Umwandlung aber gar nicht nötig gewesen, da die ACG ausreichend liquide gewesen sei. Es sei nicht auf Aufgabe des Flughafens, die Funktion einer Bank zu übernehmen. Der Airport hätte auf eine Begleichung seiner Forderungen bestehen müssen.

Das Land Rheinland-Pfalz besitzt 82,5 Prozent der Anteile am Flughafen Hahn. Die restlichen Anteile hält das Land Hessen.

(Allgemeine Zeitung vom 19.11.2013)