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Hunsrückbahn: Bürger mit im Boot


Planfeststellungsverfahren kommt für die gesamte Strecke - Anlieger und Kommunen können Einwendungen vorbringen

2014 sollen wieder Züge auf der Hunsrückbahn vom Hahn nach Langenlonsheim rollen. Geändert hat sich nun der juristische Ablauf.

Hunsrück. Für die gesamte Strecke der Hunsrückbahn wird ein Planfeststellungsverfahren mit Offenlage durchgeführt. Das hat das Mainzer Verkehrsministerium auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt.
Diese Entscheidung wurde laut Ministerium bereits "Anfang 2010 einvernehmlich mit dem Eisenbahnbundesamt" getroffen - publik gemacht wurde dies jedoch nicht. Selbst Experten der Deutschen Bahn sowie der Arbeitsgruppe Hunsrückbahn betonten noch in jüngster Vergangenheit bei Info-Veranstaltungen und Fachvorträgen, dass nur an zwei Abschnitten auf der insgesamt 62 Kilometer langen Trasse ein Planfeststellungsverfahren nötig sei: In Simmern und in Guldental, weil dort jeweils eine zweite Spur als Ausweichmöglichkeit gebaut werden soll.
Die restliche Strecke sei bereits entsprechend gewidmet, hier hätten weder Bürger noch Kommunen Mitsprachemöglichkeiten. Das ändert sich allerdings jetzt. Bei einem Planfeststellungsverfahren werden betroffene Anlieger wie auch Kommunen, durch deren Gebiet die Hunsrückbahn führt, mit ins Boot geholt. Sie können Bedenken und Einwendungen vorbringen und eventuelle Ansprüche geltend machen.
Dass dies in Sachen Hunsrückbahn der Fall sein wird, ist anzunehmen. Schließlich hatte ein Lärmgutachten, das Ende des vergangenen Jahres dem Kirchberger Verbandsgemeinderat präsentiert wurde, ergeben, dass allein in der VG Kirchberg bei 31 Häusern der gesetzlich erlaubte Immissionspegel überschritten wird. Deshalb hatte der Rat auch eine Resolution verabschiedet, in der er Land und Bahn auffordert, "alle technischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Belastungen der Anwohner auf das technisch mögliche Maß zu begrenzen".
Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Bürgerinitiative "Hunsrückbahn - So nicht", appelliert an Anwohner wie Kommunalpolitiker, das Planfeststellungsverfahren zu nutzen und Einsprüche wie Beschwerden vorzubringen. "Nach Abschluss des Verfahrens gibt es dazu keine Möglichkeiten mehr. Es ist eine Bürgerpflicht, sich hier aktiv einzubringen." Der BI-Vorsitzende verweist auch darauf, dass die Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden und sich so Anlieger informieren können.
Laut Ministerium beginnt die Planfeststellung im Bereich der VG Kirchberg "im Herbst". Für die restliche Strecke soll sie "bis Ende 2010" erfolgen. Mit Verzögerungen durch das Planfeststellungsverfahren rechnet man in Mainz offensichtlich nicht. "Nach derzeitigem Sachstand hat dies weder Auswirkungen auf die Kosten der Baumaßnahme noch auf den vorgesehenen Zeitplan der Umsetzung", betont Pressesprecherin Beate Schrader auf Anfrage unserer Zeitung.
Kirchbergs VG-Chef Harald Rosenbaum sieht in der Planfeststellung vor allem eine "Stärkung der Situation der Anlieger". Aber auch für die VG gelte es, ihre Interessen zu wahren. "Ob und wie wir aktiv werden, wird der Rat entscheiden müssen. Dazu werden wir uns die Pläne genau anschauen."
Markus Lorenz

(Hunsrücker Zeitung vom 24.08.2010)