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Neue Strecken ab Hahn / Ryanair und Land wollen Wachstum forcieren

Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hatte Ryanair-Vize Michael Crawley zum Pressetermin geladen. Gemeinsam mit dem rheinland-pfälzischen Wirtschaftsminister Hendrik Hering betonte er, dass die Zeichen am Flughafen Hahn auch künftig auf "Wachstum" stehen sollen.

Gemeinsam mit dem Land, das nun Hauptanteilseigner des Hunsrück Airports ist, wolle Ryanair für weiteren Aufwind am Hahn sorgen, so Crawley. Als "Beweis" kündigte er vier neue Strecken an. Neu im Flugplan ist künftig die spanische Hafenstadt Alicante (viermal wöchentlich ab Juli), der italienische Adria-Badeort Rimini (zweimal pro Woche ab Mai), die südfranzösische Handelsstadt Carcassonne (dreimal pro Woche) sowie die ostkroatische Stadt Osijek im Dreiländereck Ungarn, Serbien und Bosnien-Herzegowina (zweimal pro Woche ab Mai). Minister Hering bekräftigte noch einmal, dass der Entschluss, mehr Verantwortung am Hahn zu übernehmen, wichtig gewesen sei. Damit der Flughafen irgendwann "positive Betriebsergebnisse", wie er es nannte, vorweisen könne, seien jedoch noch zahlreiche Planungen und Investitionen nötig. Dazu gehören aktuell die Gespräche mit möglichen Investoren, die sich an einer Entwicklungsgesellschaft Hahn (EGH) beteiligen sollen (wir berichteten). Großes Potential sieht Hering auch im Cargobereich: "Hahn kann für eine Menge von Frachtairlines interessant werden", so der Minister. Grund zur Hoffnung gibt es laut Hering auch in Sachen Nachtflughafen: Gespannt warte man auf das Urteil, ob der Flughafen Frankfurt einen 24-Stunden-Flugbetrieb betreiben dürfe. "Da es Wunsch der hessischen Landesregierung ist, die Menschen von Nachtfluglärm zu befreien, sind wir ein verlässlicher Partner", so Hering mit Blick auf die entsprechende 24-Stunden-Genehmigung am Hahn. Gemeinsam mit Ryanair wolle das Land die Passagierzahlen weiter steigern. Dadurch könne auch der Tourismus in der Region weiteren Auftrieb bekommen, was wiederum zur Sicherung von Arbeitsplätzen beitrage.

(Wochenspiegel vom 03.03.2009)