Gebühren am Flugplatz Hahn
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Medien: Fraport will Gebühren für Ryanair am Flughafen Hahn verdreifachen

Der Flughafenbetreiber Fraport will die Gebühren für den Billigflieger Ryanair am Hunsrück-Flughafen Hahn nach Informationen des SWR möglicherweise verdreifachen. Einem Bericht des Senders vom Donnerstag zufolge will Fraport so seine Einnahmesituation verbessern. Ein hessisches Aufsichtsratmitglied der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH habe bevorstehende Gespräche mit Ryanair bestätigt. Noch lägen aber keine konkreten Zahlen zur Abstimmung vor. Bei der letzten Sitzung des Aufsichtsrates habe der Vorsitzende über die Gebührenpläne berichtet.

Hahn-Sprecherin Maria Horbert sagte der dpa: "Eine Gebührenerhöhung gegenüber der Ryanair ist nicht im Gespräch." Sie verwies auf langfristige Verträge mit dem irischen Luftfahrtunternehmen. Geprüft werden derzeit nach Horberts Worten allerdings verschiedene andere Möglichkeiten für eine Verbesserung der Ertragssituation - beispielsweise mit der verstärkten Vermarktung der Immobilien am Flughafen Hahn. Auch eine Ryanair-Sprecherin verwies laut SWR auf bestehende Verträge mit dem Flughafen Hahn, die die Bedingungen der Zusammenarbeit regelten. Über eine geplante Anhebung der Gebühren sei dem irischen Unternehmen derzeit nichts bekannt.

Hintergrund für die angeblichen Überlegungen für eine Gebührenerhöhung ist die Unzufriedenheit von Fraport mit der Situation am Flughafen Hahn. "Insgesamt haben wir die Planziele nicht erreicht", hatte Fraport-Finanzvorstand Matthias Zieschang am Donnerstag bei der Vorlage der Neunmonatszahlen gesagt. Von Januar bis September erwirtschaftete der Flughafen Hahn einen Verlust vor Steuern und Zinsen (EBIT) von 7,8 Millionen Euro. Im Vorjahreszeitraum waren es minus 8,7 Millionen Euro gewesen. Zieschang zeigte sich zuversichtlich, das Ziel einer schwarzen Null unter dem Strich 2010 zu erreichen. Er bekräftigte aber auch, nachhaltig werde die Fraport Verluste des ehemaligen US-Militärflughafens im Hunsrück nicht akzeptieren

(Financial Times Deutschland vom 07.11.2008)