Wer vom Landgericht in Bad-Kreuznach eine andere Entscheidung erwartet hat, ist ein Einfallspinsel.

Lufthansa klagt gegen Flughafen Hahn wegen Beihilfen für Ryanair

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Hahn gewinnt
Klage abgewiesen

HAHN. Die Klage der Deutschen Lufthansa gegen der Hunsrückflughafen Hahn, wegen der angeblichen Zahlung EU-rechtswidriger Beihilfen an die Billigfluglinie Ryanair ist abgewiesen worden. Es gebe keine Rechtsgrundlage für den Anspruch der Lufthansa, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach. Die Lufthansa hatte unter anderem gefordert, Ryanair solle rund 2,7 Millionen Euro zurückzahlen, die 2003 wegen mutmaßlich reduzierter Flughafenentgelte nicht abgeführt worden seien. Die Gerichtsentscheidung sei ein "Sieg auf ganzer Linie", sagte der Sprecher der Flughafen-Geschäftsführung, Jörg Schumacher. Der Gerichtssprecher äußerte hingegen die Vermutung, dass die Angelegenheit noch den Bundesgerichtshof oder gar den Europäischen Gerichtshof beschäftigen könnte. Zur gleichen Problematik gebe es ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Potsdam, während das Landgericht Kiel zu einem anderen Ergebnis gekommen sei.

(Hunsrücker Zeitung vom 18.05.2007)