Wird das Provisorium zur Dauereinrichtung? Das jedenfalls fürchtet im Zusammenhang mit der Umleitung eines Streckenabschnitts der Hunsrückhöhenstraße der Gemeinderat Morbach. Deshalb verabschiedete er einstimmig eine Resolution. Der TV dokumentiert den Resolutionstext.
Der Resolutionstext im Wortlaut:
Resolution zur laut Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Umverlegung der B 327 im Zuge der Verlängerung der Startbahn des Flughafens Hahn
Die bisherige rasante Entwicklung auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn und die in jüngster Zeit dargelegten Expansionspläne der Ryanair sowie der Frankfurt-Hahn GmbH lassen für den Wirtschaftsraum rund um den Hunsrück-Airport und damit auch für die Gemeinde Morbach eine nachhaltige positive Entwicklung erhoffen.
Einhellig wird daher der dringend notwendige Ausbau der Verkehrsinfrastruktur um den Flughafenstandort ausdrücklich gefordert und unterstützt.
Hierzu gehört auch, dass die dringend notwendige Fortführung und Verlegung der B 327 (Hunsrückhöhenstraße) im Bereich des Flughafens Frankfurt-Hahn wie im Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn festgeschrieben, auch tatsächlich durchgeführt wird.
Der immer offener geführten Diskussion, die B 327 nicht zu verlegen und statt dessen ab Kappel über die B 50 bei Kirchberg umzuleiten, widerspricht die Gemeinde Morbach ausdrücklich.
Es besteht ein großes Interesse für den Verkehr aus Morbach und der Region Hunsrück-Mosel-Nahe an einer schnellen und direkten Verkehrsverbindung in die Region Koblenz/Westerwald. Dies gilt auch für den überregionalen Verkehr aus dem Raum Saarbrücken, Trier, Hermeskeil/Thalfang, Bernkastel-Kues und Traben-Trarbach.
Die B 327 ist für die gesamte Hunsrückregion, insbesondere für die angrenzenden Kommunen, neben der B50 die wichtigste Verkehrsader. Eine Veränderung der durchgehenden Linienführung, die mit längeren Fahrstrecken verbunden ist, wäre äußerst negativ und kann insbesondere mit Rücksicht auf unsere heimische Wirtschaft nicht akzeptiert werden.
Die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur um den Flughafenstandort kann und darf nicht einhergehen mit der gleichzeitigen Verschlechterung der regionalen Verkehrsverbindungen in unserer immer noch wirtschaftlich benachteiligten Hunsrückregion. Insoweit ist mit der Aufrechterhaltung der B 327 auf diesem Streckenabschnitt auch eine teilweise Lösung des Konfliktes mit dem langsam fahrenden Verkehr, der die B 50neu nicht befahren darf, gegeben.
Die Gemeinde Morbach fordert daher, die im Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn ausgewiesene Verlegung der B 327 zu realisieren.