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Den Lärm messen
BI gegen Nachtflughafen Hahn: Weitere Klagen?

HAHN. (mc) Mit eigenen Lärmmessungen will die Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen Hahn auf das jüngste Urteil im Streit um die Start- und Landebahn am Hahn reagieren.

Die Bürgerinitiative (BI) gegen den Nachtflughafen Hahn gibt sich nicht geschlagen. Die Klage eines von der BI unterstützten Anwohners aus Hinzerath – Aufhebung der Genehmigung der Start- und Landebahnverlängerung des Flughafens aus Lärmgründen – hatte das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG) abgelehnt, dem Kläger wurde lediglich ein Schallschutz für sein Schlafzimmer zugesprochen (der TV berichtete). Die BI hat nun angekündigt, eine eigene Lärmmessstation anzuschaffen – Teil einer Erklärung, mit der die Gruppe auf das Urteil reagiert.

Gemessen werden soll in Ortschaften rings um den Flughafen, sagt BI-Sprecher Olaf Simon – unter anderem in Hinzerath, Wederath, Bischofsdhron und Hirschfeld. Kostenpunkt: etwa 10 000 Euro. Die Mittel hierfür seien verfügbar, weil die Initiative auf die Einlegung einer Revision gegen das Urteil verzichtet habe, so Simon. Er hält die Anschaffung für eine "sinnvolle Maßnahme", die Messungen würden die Grundlage für weitere individuelle Klagen auf Lärmschutz sein. "Das Urteil lässt das zu: Wenn die im Planfeststellungsverfahren der Rollbahn angegebenen Lärmwerte überschritten werden, erwirkt der Bürger einen Anspruch auf Lärmschutz", so Simon. Das müsse der Betroffene dann durchsetzen.

Am Urteil kritisiert die BI, dass nur der unterlegene Kläger Anspruch auf Schallschutz in seinem Schlafzimmer habe. Alle anderen Mitbewohner des gleichen Wohnprojektes müssten eigene Klagen anstrengen, um in den Genuss eines Lärmschutzes zu kommen. Das Urteil sei zudem nicht eindeutig: Eine frühere Aussage der Richter finde sich nicht mehr explizit im Urteil. Demnach sollte Klägern das Erhalten von Lärmschutz erleichtert werden, dafür hätte eine einzige Nacht mit überschrittenen Lärmlimits ausgereicht. Nicht zum Tragen kam auch eine von der BI erhoffte Neuberechnung von Lärmgutachten des Flughafens, die größere Lärmschutzgebiete ergeben hätten. Ignoriert worden seien auch Militärtransporte mit altem, lautem Fluggerät.

(Trierischer Volksfreund vom 23.05.2006)