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Hier oben fliegt doch ein ganz anderer Mix"

HAHN/FÖHREN/BITBURG/SPANGDAHLEM. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf zur Änderung des Fluglärm-Gesetzes geht einigen zu weit und anderen nicht weit genug. Für den Luftverkehr der Flugplätze Hahn, Föhren und Bitburg bedeutet die Novellierung anscheinend jedoch keine Einschränkung.

Von unserem Mitarbeiter UWE HENTSCHEL

"Die Flugzeuge werden leiser, der Sprit teurer und die Anzahl der Flugbewegungen bei uns immer kleiner", sagt Alfred Schneider von der Leitung des Flugplatzes in Föhren. Und auch die von der Bundesregierung geplante Änderung des seit 1971 bestehenden Fluglärm-Gesetzes (der TV berichtete) werde auf den Flugverkehr in Föhren keinen Einfluss haben. Es gebe zwar Wohngebiete in der Umgebung, sagt Schneider, doch auch wenn sich die Grenzwerte für Fluglärm zu Gunsten der Anwohner ändern würden, so könnten diese auch weiterhin eingehalten werden.

Entschädigungen für Anwohner oder Kosten für zusätzlichen Lärmschutz sind demnach in Föhren kein Thema – ebenso wenig wie am deutlich größeren Flugplatz Frankfurt-Hahn. "Wir haben unser Schallschutzprogramm schon so angesetzt, dass es in diese Schiene passt", sagt Hahn-Pressesprecherin Nulay Güler.

Dass die Novellierung, die nicht nur eine Senkung der Lärm-Grenzwerte vorsieht, sondern durch die Erweiterung von nicht bewohnbaren Lärmschutzzonen den Flughäfen auch mehr Planungssicherheit gewährleisten soll, irgendwann kommen werde, damit habe man auf dem Hahn fest gerechnet, fügt Güler hinzu.

Ob sie so kommt wie derzeit geplant oder in anderer Form oder aber vorerst überhaupt nicht, spielt auch auf dem nach Erweiterung strebenden Flugplatz Bitburg keine Rolle.


Bürgerinitiative kritisiert Datenbasis


"Wir sind ohnehin nur ein Landeplatz", sagt Flugplatz-Geschäftsführer Helmut Berscheid, und deshalb gelte für die Bitburger die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung von 1999, "die um ein Vielfaches strenger ist als das, was derzeit diskutiert wird".

Doch das, was derzeit diskutiert wird, geht Olaf Simon, Mitglied der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn, ohnehin nicht weit genug, und bei dem Flughafen im Hunsrück seien zudem ganz andere Voraussetzungen gegeben. Der Gesetzesentwurf sei erstellt auf einer Datenbasis, die für Flughäfen in ganz Deutschland gelten würde, sagt Simon. "Doch oben bei uns fliegt doch ein ganz anderer Mix. Hier fliegen nachts Maschinen, die anderswo gar nicht landen dürfen, weil sie zu laut sind", fügt er hinzu. Bereits heute würden Lärmgrenzwerte deutlich überschritten, "und auch die vereinbarten An- und Abflugkorridore werden gar nicht eingehalten".

Die Bürgerinitiative am Hahn ist – wie auch der Verein Bürger gegen Nachtflug bei Bitburg – Mitglied in der Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF), die unter anderem fordert, dass die Lärmgrenzen stärker herabgesetzt werden als im Gesetzentwurf vorgesehen und dass Maßnahmen zum Schutz der Anwohner früher umgesetzt werden müssen – und nicht erst, wie vorgesehen, bis 2018. Die BVF weist außerdem darauf hin, dass Anwohnern im Umfeld von Militärflughäfen laut Gesetz noch mehr Lärm zugemutet werden dürfe als bei zivilen Flughäfen.

Inwieweit die Air Base Spangdahlem von der geplanten Gesetzesänderung betroffen sein wird, bleibt abzuwarten. Auch hier soll die Novellierung dazu beitragen, dass der Lärmschutz dem heutigen Standard angepasst wird und die Flughäfen mehr Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Allzu sehr scheint sich der Militärflughafen in Spangdahlem mit dem, was derzeit geplant ist, noch nicht auseinander gesetzt zu haben. Denn von dem neuen Gesetz, das spätestens zu Beginn 2007 umgesetzt werden soll, wusste die zuständige Pressesprecherin auf TV-Anfrage dort noch nichts.

(Trierischer Volksfreund vom 17.02.2006)