Zurück zur Übersicht

drucken

Flughafen-Ausbau ist zu prüfen

Cochem-Zeller Landrat wendet sich gegen Umleitung der B 327 auf die B 50 ab Kappel — Ministerium: Planfeststellung noch offen

Gegen Überlegungen, im Rahmen der Startbahnverlängerung des Flughafens Hahn die Hunsrückhöhenstraße ab Kappel über die B 50 umzuleiten, wehrt sich der Cochem-Zeller Landrat Eckhard Huwer. Das Mainzer Verkehrsministerium und der Landesbetrieb Straßen und Verkehr stellen klar, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Flughafens aufgrund der Klage des BUND aber noch keine endgültige Rechtskraft erlangt habe.

RHEIN-HUNSRÜCK. Eine Entscheidung über die endgültige Verlegung der Hunsrückhöhenstraße (B 327) im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens Frankfurt-Hahn ist noch nicht gefallen, da der Planfeststellungsbeschluss vom Dezember 2004 aufgrund einer noch offenen Klage des BUND noch nicht bestandskräftig geworden ist. Dies teilten der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage und der Geschäftsführer Technik des Landesbetriebs Straßen und Verkehr (LSV), Bernd Hölzgen, jetzt dem Cochem-Zeller Landrat Eckhard Huwer mit.

Landrat Huwer hatte in einem Schreiben an die Landesregierung Überlegungen widersprochen, die Hunsrückhöhenstraße ab Kappel über die B 50 umzuleiten. Dabei wies der Kreischef darauf hin, dass diese Straße für den Kreis Cochem-Zell eine wichtige Verkehrsader ist und Änderungen sich negativ auf die Region auswirken werden. Huwer reagierte damit auch auf Proteste der Gemeinde Lötzbeuren gegen die im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Verlegung der B 327. Sowohl Verkehrsminister Bauckhage als auch LSV-Geschäftsführer Hölzgen wiesen in ihren Schreiben an den Landrat des Nachbarkreises nun darauf hin, dass durch die Klage des BUND beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz gegen den Planfeststellungsbeschluss dieser noch keine Rechtskraft erlangt habe. Außerdem liege in der Zwischenzeit auch eine Forderung der EU vor, das in dem fraglichen Bereich liegende FFH-Gebiet " Ahringsbachtal " wegen des dortigen Mopsfledermaus aufkommens quasi bis unmittelbar an das Gelände des Flughafens Frankfurt-Hahn zu erweitern.

"Damit ist die Situation neu zu prüfen und zu bewerten", so Verkehrsminister Bauckhage. Dies könne allerdings erst nach der Erlangung des Baurechts für die gesamte Länge der Start- und Landebahn erfolgen, betonte der FDP-Politiker in seinem Schreiben an Landrat Huwer.

Laut LSV ergibt sich dadurch die Notwendigkeit, das noch nicht bestandskräftige Planfeststellungsverfahren erneut aufzunehmen und zu ergänzen. Dazu seien von der Antragstellerin, der Flughafen Hahn GmbH, aktualisierte Antragsunterlagen zu erstellen und vorzulegen, über die dann im Rahmen eines ergänzenden Planfeststellungsverfahrens entschieden werden müsse, so Geschäftsführer Hölzgen. In diesem Verfahren wird dann laut LSV auch über die Verlegung der Hunsrückhöhenstraße entschieden.

Bauckhage in seinem Schreiben: "Unser gemeinsames Ziel muss es sein, eine Lösung zu finden, die den berechtigten verkehrs- und umweltpolitischen Belangen gleichermaßen Rechnung trägt." DieterJunker

(Hunsrücker Zeitung vom 24.04.2006)