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Neue Risiken durch weitere Gutachten und EU-Schutz für die Mopsfledermaus
Gefahr fürs Nachtflugverbot

Frankfurt. Johann-Dietrich Wörner, der Vorsitzende des Regionalen Dialogforums, tat gut daran, zum wiederholten Mal an das Ergebnispaket der Mediation zu erinnern: Den Bau einer neuen Bahn am Frankfurter Flughafen gebe es nur gegen die Einführung eines Nachtflugverbots, zitierte der Darmstädter Universitäts-Präsident, im Nebenberuf mit der Aufgabe eines allgemeinen Interessensausgleichs beim Ausbau von Europas zweitgrößtem Airport bedacht, die bald fünf Jahre alte Vereinbarung.

Wörner hatte guten Grund, weit auszuholen. Nach zwei neuen Gutachten ist nämlich die Durchsetzbarkeit eines absoluten Start- und Landeverbots zwischen 23 und 5 Uhr geradezu unrealistisch, und zu allem Übel erwachsen am Flughafen Hahn im Hunsrück, wo nach Fertigstellung der neuen Landebahn in Frankfurt ein Großteil der hiesigen Nachtflüge abgewickelt werden soll, neue naturschutzrechtliche Probleme bei der geplanten Verlängerung der Piste.

Gleich zwei Experten, die sich im Auftrag des Dialogforums dem möglichen Schicksal von derzeit rund 45 Flugbewegungen zur besten Schlafenszeit gewidmet hatten, kamen dabei zu der übereinstimmenden Meinung, dass keine Regelung gänzlich ohne Ausnahmen auskommen könne. Insbesondere außerplanmäßige Landungen, etwa von verspäteten Passagierflugzeugen, aber auch Überführungsflüge von wartungsreifen Maschinen der Lufthansa sowie termingebundene Frachtsendungen nach Übersee könnten in einem Kompromiss nach der Einführung des Nachtflugverbots Platz finden, erklärten die Gutachter Reinhard Sparwasser und Achim Fränkle. Ansonsten sei die juristische Angreifbarkeit einer totalen Schließung des Airports zwischen 23 und 5 Uhr viel zu groß, auch wenn der Flughafenbetreiber Fraport die Einschränkungen des Flugbetriebs selbst beantragt habe.

Als Lösung empfehlen die Gutachter eine Verschiebung der nächtlichen Flugbewegungen in die Tagesrandzeiten. Bereits heute wird eine Vielzahl der jährlich rund 39 000 nächtlichen Flugbewegungen zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr abgewickelt.

Unterdessen ergeben sich neue Schwierigkeiten ausgerechnet an jenem Ort, wo in gar nicht so ferner Zukunft die meisten der schlafstörenden Starts und Landungen abgewickelt werden sollen: Am Flughafen Hahn gibt es neuen Wirbel um die geschützte Mopsfledermaus. Dabei hat die Europäische Kommission das Land Rheinland-Pfalz aufgefordert, ein nach Brüssel gemeldetes Naturschutzgebiet nach der FFH-Richtlinie am Hahn auszuweiten. Eine Sprecherin des Flughafens sah jedoch die für 2006 geplante Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn nicht gefährdet.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) erklärte dagegen, eine Ausweitung des FFH-Gebietes werde auf jeden Fall eine Zeitverzögerung bedeuten. «Es müssten Alternativen geprüft werden», sagte BUND-Anwältin Joy Hensel. Möglicherweise könne die Start- und Landebahn nicht in dem geplanten Ausmaß in Betrieb gehen. Frankfurt-Hahn verlängert die Bahn derzeit um 700 auf 3800 Meter, um den Frachtflugverkehr auszuweiten. In der Nähe zieht die seltene Mopsfledermaus ihre Jungen groß. Der BUND strebt daher an, das FFH-Gebiet von derzeit 870 auf 1967 Hektar zu verdoppeln. (gh)

(Frankfurter Neue Presse vom 02.01.2006)