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Gericht: Enkircher Trinkwasser nicht gefährdet

Weitere Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts zum Flughafen Hahn – Vorgeschriebene Grenzwerte werden eingehalten

KOBLENZ/TRABEN-TRARBACH. Die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn gefährdet nicht die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Enkirch. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.

Von unserem Redakteur WINFRIED SIMON

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach hat im Rechtsstreit mit dem Land Rheinland-Pfalz erneut eine Niederlage erlitten. Zum zweiten Mal widersprach das OVG der Verbandsgemeinde, die durch den Bau der verlängerten Start- und Landebahn auf dem Flughafen Hahn eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Enkirch sieht.

Ende April dieses Jahres hatte das OVG es abgelehnt, einen vorläufigen Baustopp für die Startbahnverlängerung zu verfügen (der TV berichtete). Der betroffene Trinkwasserbrunnen im Ahringsbach könne auch nachträglich durch Auflagen geschützt werden, so das Gericht damals.

Jetzt befasste sich das Gericht mit der daraufhin von der Verbandsgemeinde erhobenen Gegenvorstellung und stellte fest, dass die Wasserversorgung Enkirch durch die Einleitung von mit Enteisungsmitteln belastetem Oberflächenwasser in das Grundwasser nicht gefährdet sei.


Über Klage der VG noch nicht entschieden


Der Planfeststellungsbeschluss sehe zum Schutz der Wasserversorgung Grenzwerte vor, bei deren Überschreitung das Oberflächenwasser nicht eingeleitet werden dürfe. Vielmehr müsse es dann durch Tankwagen in eine Kläranlage transportiert werden. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass die Einleitungsstelle 9,7 Kilometer vom Trinkwasserbrunnen im Enkircher Ahringstal entfernt sei, so dass wegen der Größe des Wassereinzugsgebietes eine starke Verdünnung des Trinkwassers eintrete. Ferner verweist das Gericht auf mehrfache Sicherheitsvorkehrungen seitens des Flughafens.

as Gericht nimmt auch Stellung zu den Befürchtungen der Verbandsgemeinde, durch die Bauarbeiten würden die Quellbereiche des Waschbaches zugeschüttet. Der Waschbach mündet in den Ahringsbach, aus dem teilweise das Trinkwasser bezogen wird. Die Ergiebigkeit des Brunnens werde nicht beeinträchtigt, so das Gericht. Grund: Der Ausbaubereich falle von seiner Größe her gegenüber dem Einzugsbereich des Trinkwasserbrunnens nicht ins Gewicht.

Über die Klage der Verbandsgemeinde gegen den Planfeststellungsbeschluss hat das Gericht unterdessen noch nicht entschieden – ebenso noch nicht über die Klage von Umweltschutzverbänden, die aus Naturschutzgründen vor Gericht gezogen sind.

Verbandsbürgermeister Ulrich K. Weisgerber wollte die jetzige Entscheidung des OVG nicht weiter kommentieren. Nur so viel: Der neuerliche Gerichtsbeschluss sei zwar wenig erfreulich, es sei aber weiterhin ungewiss, wie das Gericht über die Klage endgültig entscheiden werde. In den kommenden Wochen werde sich die Verbandsgemeinde mit der nun vorliegenden Klageerwiderung befassen und dazu eine Stellungnahme abgeben.


Weiter für sauberes Trinkwasser kämpfen


Sandra Beucher, die zusammen mit anderen Enkircher Bürgern gegen die Einleitung von kontaminiertem Oberflächenwasser in das Trinkwassereinzugsgebiet der Gemeinde protestiert und knapp 400 Unterschriften im Ort gesammelt hat (der TV berichtete), zeigte sich im Gespräch mit dem TV enttäuscht. Sie hofft, dass die Klage der VG trotz dieses Gerichtsbeschlusses Erfolg hat. Beucher: "Entscheidend sind nicht die aktuellen Messergebnisse, sondern wie die Belastung aussieht, wenn die Startbahn fertig ist."

Sie und viele andere Enkircher Bürger wollten auf jeden Fall weiter für sauberes Trinkwasser kämpfen.

(Trierischer Volksfreund vom 19.07.2005)