Hohle Phrasen für hohle Köpfe!
Wie sich Hahn-Geschäftsführer Schumacher als der um das Wohl der Bürger besorgte "gute Onkel" präsentiert!

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Gemeinden sollen bei Lärm am Hahn mehr Gehör erhalten

Flughafen will Auflagen zur Startbahn-Verlängerung nicht allein umsetzen

FLUGHAFEN HAHN. Im Rahmen der Auflagen des Planfeststellungsbeschlusses fordert die Genehmigungsbehörde von der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH unter anderem die Vorlage eines Lärm-Messkonzeptes zur Zustimmung und Umsetzung noch vor lnbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn. Da für den Flughafenbetreiber eine erste Zustimmung der umliegenden Gemeinden unabdingbar ist, ist eine gemeinsame Konzepterstellung alsbald bis zur Abgabe im Spätherbst dieses Jahres erwünscht.

Zuallererst wird das geforderte Lärm-Messkonzept in Ergänzung der Verpflichtung nach Paragraf 19 a des Luftverkehrsgesetzes (Anlagen zur Messung des Fluglärms) Art und Ablauf von regelmäßig durchzuführenden, mobilen oder stationären Fluglärmmessungen ausweisen.

Für die Überwachung des Fluglärms wird die Flughafengesellschaft mit Lubetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn eine zusätzliche fünfte stationäre Lärmmessanlage errichten und betreiben.

Der genaue Standort der neuen Anlage wird unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen und in Abstimmung mit der Fluglärmkommission durch die Planfeststellungsbehörde vor Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn festgelegt. Die bereits bestehenden vier Anlagen befinden sich in den Orten Würrich, Hahn, Bahnhof Hirschfeld und Oberkleinich. Deren Messergebnisse werden jährlich ausgewertet.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH, das schon seit 1994 existierende "Lärmtelefon" mit der Rufnummer 06543/509 163 für entsprechende Anfragen aus der Bevölkerung noch stärker und konsequenter weiterzuführen. "Die Anregungen, Meinungen und Vorschläge unserer Bürger zu diesem Thema sind uns besonders wichtig, denn wir möchten für alle Parteien ideale Lösungen finden", sagt Jörg Schumacher, Geschäftsführer der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH.

Bei der Erstellung des Lärmmesskonzeptes wird die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH die Verbandsgemeinden Kirchberg, Rhaunen, Traben-Trarbach, Bernkastel-Kues, Zell, Kastellaun und die Gemeinde Morbach sowie die Fluglärmkommission beteiligen. Die Kommission ist berechtigt, der Genehmigungsbehörde sowie der zuständigen Stelle für Flugsicherung Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm vorzuschlagen. Die Entscheidung zur Umsetzung obliegt allein der Genehmigungsbehörde oder der zuständigen Flugsicherungsstelle. Die Flughafen-Hahn-GmbH ist bemüht, der Genehmigungsbehörde vorzuschlagen, weitere Vertreter der umliegenden Gemeinden in die Fluglärmkommission aufzunehmen.

"Von unserer Philosophie, dass Flugverkehr mit einem angemessenen Schutz der Bürger vor Fluglärm einhergehen muss, weichen wir weiterhin nicht ab", ergänzt Jörg Schumacher, "und wir tun alles für das Wohl unserer Bürger. Denn es ist wichtig, dass jedes kleinste Fünkchen an Bedenken entkräftet wird und wir hoffen, dies mit dem geplanten Lärmmesskonzept sowie dem neu aktivierten Schallschutzprogramm zu erreichen ",

Demnach wird das bestehende Schallschutzprogrdmm, das für Bewohner in den im Planteststellungsbeschluss definierten Tag- und Nachtschutzgebieten aufgelegt wurde und bis Ende Dezember 2003 galt, reaktiviert. Bis zu fünf Jahre nach Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn werden Anträge derjenigen entgegengenommen, die es bisher versäumt hatten, sich für das Schallschutzprogramm anzumelden. Diese werden dann gemäß den Auflagen im Planfeststellungsbeschluss geprüft und bearbeitet.

Als besonders schutzbedürftige Einrichtungen werden im Planfeststellungsbeschluss Altenheime und Seniorenwohnzentren, Schulen und Kindergärten genannt. Ein konkreter Schutzbedarf wurde für insgesamt vier Seniorenwohnzentren und Altenpflegeheime in Morbach (zwei Einrichtungen), Mastershausen und Buch festgestellt, auf die der Flughafenbetreiber in Kürze selbst aktiv zugehen wird.

(Hunsrücker Zeitung vom 02.02.2005)