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FRAGEN & ANTWORTEN

HAHN. (iro) Für Zündstoff sorgt das Planfeststellungsverfahren für den Flugplatz Hahn. Was ist das überhaupt, was ist am Hahn geplant, und welche Konsequenzen hat das Vorhaben für die Bürger? Der TV versucht, die wichtigsten Fragen zu beantworten.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Das Planfeststellungsverfahren ist ein öffentlich-rechtliches Genehmigungsverfahren. Darin werden die Träger öffentlicher Belange, also Behörden, aber auch private Bürger gehört. Insgesamt gab es 150 Einwendungen von Privatpersonen.

Was ist geplant?

Die Startbahn soll Richtung Südwesten auf 3800 Meter verlängert werden. Ein neuer Rollweg und eine neue Vorfeldfläche werden gebaut. Zudem ist geplant, den Verkehr auf der Hunsrückhöhenstraße wegen der Bauarbeiten über die B 421 zwischen Kappel und Kirchberg umzuleiten. Das Gesamtprojekt soll Anfang 2007 fertig sein.

Weshalb ist das Vorhaben nötig?

Die wirtschaftliche Entwicklung des Flughafens setzt auch einen starken Frachtflugverkehr voraus, argumentiert die Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH. Bislang mussten vor allem schwere Frachtmaschinen wie die Antonov oder die DC 10 Ladungsbeschränkungen hinnehmen, weil sie, komplett beladen und betankt, für die kurze Startbahn zu schwer gewesen wären. In Frankfurt/Main, Köln-Bonn und Luxemburg seien insgesamt fünf Bahnen mit Längen bis zu vier Kilometer verfügbar, argumentieren die Ausbau-Gegner.

Was wird sich nachts ändern?

Bislang findet nur in geringem Maße Nachtflug statt. Gemäß einer Prognose für das Jahr 2015 sollen dann bis zu 45 Flugbewegungen vor allem des interkontinentalen Luftfrachtverkehrs zwischen 22 und 6 Uhr auftreten. In Extremfall Oberkleinich werde schon heute, teilbetankt und teilbeladen, ein Schallpegel von mehr als 90 dBA (Dezibel), erreicht, so die Ausbau-Gegner. Das entspricht einem Moped ohne Schalldämpfer in einem Meter Entfernung. In Verbindung mit einem in Richtung Morbach verschobenen Abhebepunkt bedeutet dies erheblich mehr Lärm.

Welche Gemeinden sind besonders betroffen?

Belg, Hahn, Hirschfeld Bahnhof, Löffelscheid, Oberkleinich, Scheid und Würrich.

Wie stark werden die Bürger der Einheitsgemeinde beeinträchtigt?

Der Gesetzgeber gibt Grenzen für Lärm vor, die in der Gemeinde Morbach laut Flughafengesellschaft mit Ausnahmen von strengeren Grenzwerten für sensible Einrichtungen (Altenwohnheim) nicht überschritten werden. Dagegen rechnet die Inititative gegen den Nachtflughafen damit, dass ungestörter Schlaf in Orten wie Hinzerath, Hundheim, Bischofsdhron und Gonzerath nur bei geschlossenen Fenstern möglich sein wird.

Sind Gemeinden an der Mosel ausgenommen?

Dass in Mosel-Gemeinden keine "nennenswerten Fluglärm-Auswirkungen" auftreten, ist ein Ergebnis einer Umweltverträglichkeitsstudie. Das sehen die Ausbau-Gegner anders: Über Bernkastel würden sich interkontinentale Routen treffen. Da die Bahn vor allem wegen dieser Flüge verlängert werden soll, werde man sich um die Ansiedlung dieses Flugverkehres bemühen.

Für Aufsehen gesorgt hat das Auftreten einer geschützten Tierart, der Mopsfledermaus, in der Nähe des Hahn.
Welche Konsequenzen hat das?

Man hat in einem nahe gelegenen Waldstück südwestlich des Flughafens eine so genannte "Wochenstube" von Mopsfledermäusen gefunden. Welche Konsequenzen dieser Fund für das weitere Verfahren hat, eine solche Antwort wäre "rein spekulativ", erklärt Gernot Keßler vom Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Referat Luftverkehr.

Was ist mit dem Gerücht, eine zweite Startbahn solle gebaut werden?

Laut Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH ist ein solcher Bau nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

(Trierischer Volksfreund vom 25.03.2004)