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Ein zweites, zögerliches Ja

BERNKASTEL-KUES. Der VG-Rat hat sein zweites Ja zum Flugplatz Hahn mit schärfenen Auflagen versehen. So soll die Mindestflughöhe über den Kurkliniken 3000 Meter betragen.

Von unserem Redakteur CLEMENS BECKMANN

Fast drei Stunden lang hat der Verbandsgemeinderat Bernkastel-Kues über das Planfeststellungs-Verfahren für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn diskutiert. Er tat dies bereits zum zweiten Mal. Im November 2003 hatte das Gremium seine Zustimmung für die Verlängerung gegeben, diese aber an Voraussetzungen geknüpft. Wenige Tage später wurden die geplanten Flugrouten, die der Entscheidung zugrunde lagen, aber verändert. Die Sitzung fand in großem Rahmen statt: Bisher waren immer nur Vertreter der Flughafen Hahn GmbH dabei, am Montag saßen mit Vertretern der Deutschen Flugsicherung und der Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen Hahn weitere Beteiligte am Tisch.


Meinungen prallen aufeinander


Die Vertreter des Flughafens erneuerten ihre Auffassung, dass Bernkastel-Kues ab 2015 nicht unter verstärktem Fluglärm leiden werde. Die Änderung der Flugrouten führe sogar "tendenziell eher zu einer Entlastung", sagte Andreas Helfer.

Klaus Reitz (Bürgerinitiative gegen den Nachtflughafen) geht davon aus, dass sich der Lärm weit ausdehnt und "erhebliche Belästigungen" für die Menschen und den Tourismus mit sich bringt. Die Topografie des Moseltals werde nicht berücksichtigt. Unverständnis äußerte er auch darüber, dass es kein Mediationsverfahren mit allen Beteiligten und Betroffenen gebe und dass, wie es auf anderen Flugplätzen Usus sei, keine Bonusliste (lärmreduzierte Flugzeuge gleich reduzierte Kosten) existiere.

Jens Holtmann (Deutsche Flugsicherung) erläuterte, warum die Flugrouten geändert wurden. Danach ist auf Antrag des Verteidigungsministeriums südlich des Flughafens Hahn ein militärischer Übungsluftraum eingerichtet worden. Dieser führe auch dazu, dass in Richtung Morbach startende Maschinen nicht in Richtung Hunsrück, sondern zur Mosel hin abdrehen müssten. Das Militär habe Vorrang. Außerdem unterlägen die Flugrouten keiner Planfeststellung und könnten auch verändert werden, wenn wichtige Gründe dies erfordern.

Der Antrag der Grünen und der Vereinigung Bürger für Bürger (VBB), die im November 2003 gegebene Zustimmung des VG-Rates zum Planfeststellungs-Verfahren zurückzuziehen, wurde abgelehnt (neun Ja-Stimmen, 18 NeinStimmen). Die Mehrheit des Rates (16 Nein, neun Ja) war auch dagegen, einen Absatz des Grünen-Antrags (Maximalpegel von 60 Dezibel im Außenbereich und von 45 Dezibel im Innenbereich in den dann formulierten Gesamtantrag aufzunehmen. Der Antrag, dem der Rat bei vier Enthaltungen zustimmte, setzt sich aus Forderungen der CDU, von Ernst Schreiner (CDU) und der VBB zusammen. Danach stimmt der VG-Rat dem Planfeststellungsverfahren unter anderem unter diesen Voraussetzungen zu:

(Trierischer Volksfreund vom 20.10.2004)